Im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter haben sich die Mitgliedsstaaten auf höchster politischer Ebene dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Der Pakt ist bildungspolitisch relevant, weil er die Bedeutung der Bildung für die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt - vor allem im Hinblick auf die Schließung des Gender Gap - hervorhebt. Weiters macht der Pakt auf die genderspezifischen Stereotype in der Bildung und die genderspezifische Segregation am Arbeitsmarkt aufmerksam.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/
pressdata/en/lsa/119628.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0491:FIN:DE:PDF
Webseite der Europäischen Kommission zu Gender Equality: http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/index_en.htm
Das European Institute for Gender Equality (EIGE) in Vilnius, Litauen, dient zur fachlichen Unterstützung der
Organe der Gemeinschaft, insbesondere der Europäischen Kommission (EK), und der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der
Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Sensibilisierung der
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für Gleichstellungsfragen. Österreich ist bis 2015 im Verwaltungsrat vertreten.
http://www.bka.gv.at/site/5658/default.aspx
www.eige.europa.eu
Eurobarometer Gender
equality in the EU: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_326_en.pdf
Summary:
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_326_sum_en.pdf
Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (Convention on the Elimination of All
Forms of Discrimination against Women, CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen angenommen. Österreich hat die Konvention im Jahr 1980 unterzeichnet und 1982 ratifiziert.
Hauptziel der Konvention ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen
Lebensbereichen (Ehe und Familie, Arbeits- und Sozialbereich, Bildung und Ausbildung, im politischen und öffentlichen
Leben, Gesundheit und Schutz vor Gewalt).
http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/
Text der Konvention
http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/cedaw.htm
In deutscher Sprache:
http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=20571
Broschüre „Was ist CEDAW?“ http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=26095
Ein Komitee von 23 unabhängigen Frauenrechts-ExpertInnen (CEDAW-Komitee) überprüft die Implementierung der
Konvention. Die Vertragsstaaten haben dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen mindestens alle
vier Jahre Bericht über die Umsetzung der Konvention zu erstatten.
CEDAW-Komitee
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/index.htm
7./8. Länderbericht Österreichs (2011)
Der kombinierte 7. und 8. Bericht
Österreichs benennt die wichtigsten Maßnahmen, Projekte und Gesetze, die zum Abbau von Diskriminierung der Frauen im
sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in der Zeit von Jänner 2004 bis Dezember 2010 realisiert bzw. erlassen
wurden. Er wurde Ende April 2011 an das CEDAW-Komitee übermittelt.
Die das Unterrichtsressort betreffenden Passagen finden sich zu den Ziffern 17-22 (auf den Seiten 11-14), zu Artikel 3 (Seiten 32-33) und Artikel 10 (Seiten 37-40) sowie im Anhang (Seiten 9-12).
7./8. Länderbericht Österreichs:
http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=44302
Anhang 1 Statistische
Daten http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=44304
Anhang 2 Projekte,
Veranstaltungen, Studien/Publikationen
http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=44303
Die UN-Commission on the Status of Women/CSW (UNO-Frauenstatuskommission) ist eine Unterkommission des United Nations Economic and Social Council /ECOSOC (Wirtschafts- und Sozialrat) und befasst sich als globaler „policy making body“ ausschließlich mit Fragen der Geschlechtergleichstellung und der Förderung von Frauen. Die Kommission wurde 1946 vom ECOSOC parallel zur Menschrechtskommission eingesetzt.
Das Mandat der Frauenstatuskommission umfasst das Erarbeiten von Empfehlungen und Berichten zuhanden des Wirtschafts- und Sozialrates mit dem Ziel, die Rechtsstellung der Frau im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu verbessern. Im Anschluss an die 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing erhielt die Kommission die zusätzliche Aufgabe, die Umsetzung der in Beijing von den Staaten verabschiedeten Aktionsplattform zu überwachen, sowie Maßnahmen zur Integration der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten der Vereinten Nationen zu entwickeln und voranzutreiben.
Jedes Jahr kommen VertreterInnen der UN-Mitgliedsstatten zu den United Nations Headquarters in New York, um den Fortschritt in Bezug auf Gender-Gleichstellung zu evaluieren, Herausforderungen zu identifizieren, globale Standards zu setzen und konkrete Politiken zu formulieren, um Gender Equality weltweit zu fördern.
Die Kommission besteht aus 45 Mitgliedsstaaten. Österreich ist derzeit kein Mitglied der Kommission.
Mitglieder (2011):
http://www.un.org/womenwatch/daw/csw/CSW%2055%20Membership.pdf
Die 55. Sitzung der UN-Commission on the Status of Women/CSW (UNO-Frauenstatuskommission) fand vom 22.
Februar bis 4. März 2011 in New York statt.
http://www.un.org/womenwatch/daw/csw/55sess.htm
Hauptthema 2011 war “Access and participation of women and girls in education, training, science and technology, including for the promotion of women’s equal access to full employment and decent work” (Zugang zu und Teilhabe von Frauen und Mädchen an Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu Vollbeschäftigung und anständiger Arbeit).
Formelles Ergebnis ist die Annahme von „Agreed Conclusions“. Diese Schlussfolgerungen identifizieren Probleme und Herausforderungen i. Z. mit der Implementierung vorangegegangener Commitments und enthalten Empfehlungen für alle Staaten, Nichtregierungs-Organisationen, Organisationseinheiten des UN-Systems und andere relevante Stakeholder, mit dem Ziel, die Implementierung zu beschleunigen.
Deutsche Übersetzung (i.A. des BMUKK) (pdf, 75 KB)
Das Ministerkomitee des Europarats ist davon überzeugt, dass der effektivste Weg zur Gleichstellung der
Geschlechter über die Bildung geht. In der Empfehlung zu Gender Mainstreaming in der Bildung CM/Rec(2007)13 aus dem
Jahr 2007 werden die Mitgliedsstaaten ermutigt, die Genderperspektive in allen Bereichen und auf allen Ebenen des
Bildungssystems durch gesetzliche Vorgaben und in der Praxis einzubinden.
https://wcd.coe.int/wcd/ViewDoc.jsp?id=1194631&Site=CM#Top
Geändert am 07.10.2011