Gleichstellung - international

Europäische Union

Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter

Im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter haben sich die Mitgliedsstaaten auf höchster politischer Ebene dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Der Pakt ist bildungspolitisch relevant, weil er die Bedeutung der Bildung für die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt - vor allem im Hinblick auf die Schließung des Gender Gap - hervorhebt. Weiters macht der Pakt auf die genderspezifischen Stereotype in der Bildung und die genderspezifische Segregation am Arbeitsmarkt aufmerksam.

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/
pressdata/en/lsa/119628.pdf

Europäische Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0491:FIN:DE:PDF

Webseite der Europäischen Kommission zu Gender Equality: http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/index_en.htm

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen in Vilnius

Das European Institute for Gender Equality (EIGE) in Vilnius, Litauen, dient zur fachlichen Unterstützung der Organe der Gemeinschaft, insbesondere der Europäischen Kommission (EK), und der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Sensibilisierung der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für Gleichstellungsfragen. Österreich ist bis 2015 im Verwaltungsrat vertreten.
http://www.bka.gv.at/site/5658/default.aspx
www.eige.europa.eu
Eurobarometer Gender equality in the EU: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_326_en.pdf
Summary: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_326_sum_en.pdf

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Vereinte Nationen

CEDAW

Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Österreich hat die Konvention im Jahr 1980 unterzeichnet und 1982 ratifiziert.
Hauptziel der Konvention ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen (Ehe und Familie, Arbeits- und Sozialbereich, Bildung und Ausbildung, im politischen und öffentlichen Leben, Gesundheit und Schutz vor Gewalt).

http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/
Text der Konvention http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/cedaw.htm
In deutscher Sprache: http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=20571

Broschüre „Was ist CEDAW?“ http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=26095

Ein Komitee von 23 unabhängigen Frauenrechts-ExpertInnen (CEDAW-Komitee) überprüft die Implementierung der Konvention. Die Vertragsstaaten haben dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen mindestens alle vier Jahre Bericht über die Umsetzung der Konvention zu erstatten.
CEDAW-Komitee http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/index.htm

7./8. Länderbericht Österreichs (2011)
Der kombinierte 7. und 8. Bericht Österreichs benennt die wichtigsten Maßnahmen, Projekte und Gesetze, die zum Abbau von Diskriminierung der Frauen im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in der Zeit von Jänner 2004 bis Dezember 2010 realisiert bzw. erlassen wurden. Er wurde Ende April 2011 an das CEDAW-Komitee übermittelt.

Die das Unterrichtsressort betreffenden Passagen finden sich zu den Ziffern 17-22 (auf den Seiten 11-14), zu Artikel 3 (Seiten 32-33) und Artikel 10 (Seiten 37-40) sowie im Anhang (Seiten 9-12).

7./8. Länderbericht Österreichs: http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=44302
Anhang 1 Statistische Daten http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=44304
Anhang 2 Projekte, Veranstaltungen, Studien/Publikationen http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=44303

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UNO-Frauenstatuskommission (CSW)

Die UN-Commission on the Status of Women/CSW (UNO-Frauenstatuskommission) ist eine Unterkommission des United Nations Economic and Social Council /ECOSOC (Wirtschafts- und Sozialrat) und befasst sich als globaler „policy making body“ ausschließlich mit Fragen der Geschlechtergleichstellung und der Förderung von Frauen. Die Kommission wurde 1946 vom ECOSOC parallel zur Menschrechtskommission eingesetzt.

Das Mandat der Frauenstatuskommission umfasst das Erarbeiten von Empfehlungen und Berichten zuhanden des Wirtschafts- und Sozialrates mit dem Ziel, die Rechtsstellung der Frau im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu verbessern. Im Anschluss an die 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing erhielt die Kommission die zusätzliche Aufgabe, die Umsetzung der in Beijing von den Staaten verabschiedeten Aktionsplattform zu überwachen, sowie Maßnahmen zur Integration der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten der Vereinten Nationen zu entwickeln und voranzutreiben.

Jedes Jahr kommen VertreterInnen der UN-Mitgliedsstatten zu den United Nations Headquarters in New York, um den Fortschritt in Bezug auf Gender-Gleichstellung zu evaluieren, Herausforderungen zu identifizieren, globale Standards zu setzen und konkrete Politiken zu formulieren, um Gender Equality weltweit zu fördern.

Die Kommission besteht aus 45 Mitgliedsstaaten. Österreich ist derzeit kein Mitglied der Kommission.
Mitglieder (2011): http://www.un.org/womenwatch/daw/csw/CSW%2055%20Membership.pdf

Die 55. Sitzung der UN-Commission on the Status of Women/CSW (UNO-Frauenstatuskommission) fand vom 22. Februar bis 4. März 2011 in New York statt.
http://www.un.org/womenwatch/daw/csw/55sess.htm

Hauptthema 2011 war “Access and participation of women and girls in education, training, science and technology, including for the promotion of women’s equal access to full employment and decent work” (Zugang zu und Teilhabe von Frauen und Mädchen an Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu Vollbeschäftigung und anständiger Arbeit).

Formelles Ergebnis ist die Annahme von „Agreed Conclusions“. Diese Schlussfolgerungen identifizieren Probleme und Herausforderungen i. Z. mit der Implementierung vorangegegangener Commitments und enthalten Empfehlungen für alle Staaten, Nichtregierungs-Organisationen, Organisationseinheiten des UN-Systems und andere relevante Stakeholder, mit dem Ziel, die Implementierung zu beschleunigen.

Deutsche Übersetzung (i.A. des BMUKK) (pdf, 75 KB)

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Europarat

Empfehlungen des Europarates zur Implementierung von Gender Mainstreaming in der Bildung

Das Ministerkomitee des Europarats ist davon überzeugt, dass der effektivste Weg zur Gleichstellung der Geschlechter über die Bildung geht. In der Empfehlung zu Gender Mainstreaming in der Bildung CM/Rec(2007)13 aus dem Jahr 2007 werden die Mitgliedsstaaten ermutigt, die Genderperspektive in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Bildungssystems durch gesetzliche Vorgaben und in der Praxis einzubinden.
https://wcd.coe.int/wcd/ViewDoc.jsp?id=1194631&Site=CM#Top

Geändert am 07.10.2011

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