Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS
Mit dem Haupttermin des Schuljahres 2013/14 soll an den AHS eine neue Reifeprüfungsverordnung in Kraft treten,
die den Abschluss der Bildungsstandardentwicklung auf der 4. und 8. Schulstufe bildet. Diese neue Reifeprüfung (RP)
wird sowohl standardisiert, als auch kompetenzorientiert sein. Jedenfalls sei erwähnt, dass der Entwicklungsprozess
noch nicht abgeschlossen ist und in einigen Bereichen Änderungen möglich sind. Daher beschreiben diese Seiten den
derzeitigen Diskussionsstand nach dem Begutachtungsverfahren. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die BHS ab dem
Haupttermin 2015 ebenfalls eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung durchführen wird.
Warum eine neue Reifeprüfung?
- Standardisierte, kompetenzorientierte RP wurde im Regierungsübereinkommen festgelegt
- Höchstmögliche Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit von Schüler/innenleistungen – Erhöhung der
Aussagekraft von abschließenden Prüfungen im Sinne einer Ergebnisverantwortlichkeit
- Europäischer Vergleich von Abschlüssen (Stichworte: EQR, NQR)
- Qualitätssteigerung und -sicherung
- Nachhaltig abgesicherte Kompetenzen und abgesichertes Wissen
- Vereinfachung der Bestimmungen
Sind die AHS-Lehrpläne für zentrale, schriftliche Aufgabenstellungen tauglich?
Die seit Herbst 2004 gültigen, neuen Lehrpläne der Oberstufe sind kompakte, zielorientierte und verbindliche
Kern-Lehrpläne, bei denen die Kompetenzen, die die Schüler/innen am Ende des Ausbildungsganges an einer AHS erreicht
haben sollen, bereits angesprochen werden : Sowohl die Formulierungen im „Allgemeinen Teil“ als auch die
Zielformulierungen in den „Lehrstoff“-Abschnitten beziehen sich darauf. . Die Lehrpläne der AHS-Oberstufe schließen
somit an die (kompetenzorientierten) Lehrpläne der Unterstufe an. Folglich ist eine standardisierte und
kompetenzorientierte Reifeprüfung der logische Schlusspunkt der gesamten Bildungsstandards-Entwicklung (4., 8. und
12./13. Schulstufe).
Wie werden die Lehrer/innen auf die neue Reifeprüfung vorbereitet?
Neben der Modellentwicklung wird parallel an einem umfangreichen Implementierungskonzept gearbeitet und
Pilotversuche in den lebenden Fremdsprachen, Mathematik, Latein und Griechisch durchgeführt; weitere Fächer folgen.
Zahlreiche (vor allem fachbezogene) Fortbildungsveranstaltungen und Handreichungen werden in den kommenden Jahren die
Stützen dieses Konzeptes sein. Erst nach einer mehrjährigen Pilotierungsphase wird die neue Form der Reifeprüfung
wirksam werden. Den Fach-ARGE wird in diesem Veränderungsprozess eine wichtige Vermittlerrolle erwachsen.
Werden Sonderformen und autonome Schwerpunkte berücksichtigt?
Das Modell nimmt grundsätzlich Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf die
autonomen Schwerpunkte. Besucht ein/e Schüler/in eine AHS-Sonderform oder einen solchen Schwerpunkt, muss
dieser im Rahmen der Reifeprüfung abgebildet werden. Die an den Standorten autonom entwickelten, laut
Lehrplan der AHS mit mindestens 8 Wochenstunden ausgestatteten Schwerpunkte sind somit entweder bei der
"Vorwissenschaftlichen Arbeit" oder bei den Klausurprüfungen (als "4. Klausur") oder den "Mündlichen
Prüfungen" von den Schüler/innen bei ihrer Prüfungswahl zu berücksichtigen . Die Aufgabenstellungen für diese
"4. Klausur" (wenn sie eine "Schwerpunktklausur" ist - zB Informatik) werden allerdings am jeweiligen Standort
erstellt.
Autonomie und Klausurarbeiten
Die Klausuren decken jedenfalls den im Lehrplan definierten Kernbereich ab, der für alle
AHS-Absolvent/innen verpflichtend ist. Auch wenn eine Schule den einen oder anderen Klausurgegenstand mit einer höheren
Stundenanzahl ausgestattet hat, liegt der Fokus in erster Linie auf den erworbenen Kompetenzen und nur sekundär auf den
Inhalten. Dies wird besonders in den Fremdsprachen deutlich: Der in den Lehrplänen verankerte gemeinsame europäische
Referenzrahmen (GERS) ist auf den Kompetenzerwerb auf bestimmten Kompetenzlevels und nicht auf Inhalte ausgerichtet.
Bei den Klausuren lassen sich die einzelnen (Regel)Typen der AHS (Gymnasium – Realgymnasium –
wirtschaftskundliches Realgymnasium) gemäß dem Stundenausmaß der einzelnen Gegenstände in der Oberstufe abbilden.
Sollte eine Klasse in einer Fremdsprache durch (eine schulautonome) Erhöhung des Stundenkontingentes ein höheres als
das im Lehrplan ausgewiesene Kompetenzniveau erreichen (zB C1 in allen Fertigkeiten), soll es möglich sein, dass
Aufgabenstellungen auf dem Niveau C1 den Schüler/innen zur Bearbeitung angeboten und im Reifeprüfungszeugnis vermerkt
werden. In Mathematik wird bei der Aufgabenstellung auf die typenbedingten Unterschiede in der subsidiären Stundentafel
Rücksicht genommen: Die mathematischen „Grundkompetenzen“ sind die Basis, auf die die lehrplanmäßigen Wesensmerkmale
aufgesetzt werden. Ähnliche Überlegungen treffen auch für Mathematik zu, wo es Unterschiede in der subsidiären
Stundentafel gibt.
Neu gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist, dass es zentrale Klausurarbeiten in der Unterrichtssprache
(Deutsch, Ungarisch, Slowenisch, Kroatisch), in Mathematik und in den Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch,
Spanisch, Latein und Griechisch geben wird. Alle anderen Klausurgegenstände, die auch bisher (schulautonome)
Klausurgegenstände waren, bleiben weiterhin in der Verantwortung der jeweiligen Klassenlehrkraft.
Wie sieht das Reifeprüfungszeugnis aus?
Neben dem Jahreszeugnis der Abschlussklasse wird das künftige Reifeprüfungszeugnis auch die
(individuelle) Stundentafel des/der jeweiligen Schülers/Schülerin aufweisen. Somit ist die
Bildungslaufbahn eines/r jeden Schülers/Schülerin dokumentiert, und es ist sichergestellt, dass sowohl schulautonome
Schwerpunkte als auch die Interessenslagen der Schülerinnen und Schüler ihren Niederschlag finden: Abnehmende
Organisationen können sich ein klares Bild darüber machen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ihre künftigen
Student/innen bzw. Arbeitnehmer/innen mitbringen.
Wie sieht die neue Reifeprüfung aus?
Das sog. „Drei-Säulen-Modell“ wurde von einer hochkarätigen Expert/innengruppe aus dem
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, den Landesschulräten und dem BIFIE (Bundesinstitut
für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens) entwickelt.
Nach derzeitigem Diskussionsstand wird die neue Reifeprüfung aus einer verpflichtenden
„Vorwissenschaftlichen Arbeit“, den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und (3 bzw. 2)
mündlichen Prüfungen bestehen; sie soll modular aufgebaut sein, was bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz
negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann. Eine negative Beurteilung
bei der „Vorwissenschaftlichen Arbeit“ oder den Klausuren müsste in dem jeweiligen Bereich wiederholt werden, eine
Kompensation einer negativen Klausurarbeit durch eine mündliche Prüfung ist möglich.
Säule 1: "Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)“ mit Präsentation
Ziele der VWA und ihrer Präsentation sind ua:
- angemessene Themenstellung
- Selbstständigkeit
- Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen
- Arbeit mit Quellen und (vor)wissenschaftlichen Methoden
- Logisches und kritisches Denken
- Klare Begriffsbildung
- Sinnvolle Fragestellungen
- Ausdrucks- Diskursfähigkeit
- …
- Festlegung auf das Thema: Ende der vorletzten Schulstufe (Im Verlauf der vorletzten
Schulstufe sollte zB eine Unverbindliche Übung „Vorwissenschaftliches Arbeiten“ angeboten werden; Zweck: Schülerinnen
und Schüler erwerben bzw. schärfen die nötigen Kompetenzen);
- Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Schüler/in festgelegt und
nachweislich durch die Schulleitung approbiert
- Lehrer/in kann ein Thema ablehnen, nicht aber den/die Schüler/in
-
Teamarbeit ist unter genau zu definierenden Voraussetzungen möglich: Eine
Aufgabenstellung kann von höchstens drei Prüfungskandidat/innen bearbeitet werden, wobei die Themenbereiche so weit
abgegrenzt werden müssen, dass die eigenständige Leistung eines jeden einzelnen Prüfungskandidaten klar erkennbar und
beurteilbar ist, daher:
-
Themenstellung mit Untertitel und Abstract in einer Fremdsprache
(„Erwartungshorizont“)
-
Die VWA ist nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet.
- Der Prüfer muss sachkompetent, aber nicht der Fachlehrer sein
- Die Zahl der VWA pro Prüfer wird nicht festgelegt und ist an der Schule zu regeln. Es besteht
für die Schüler/innen eine freie Wahl der Prüfer/innen.
-
(Gemeinsames, verpflichtendes) Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler/innen zu
Beginn der VWA (Allgemeines, Organisatorisches, „Spielregeln“, Intention, Konsequenzen bei Verwendung unerlaubter
Hilfsmittel,...)
-
2 bis 3 weitere Orientierungsgespräche während der Erstellung der VWA (=
Einzelgespräche!) zw. Lehrer/in und Schüler/in verpflichtend, bei denen die Lehrkraft den Fortschritt/Prozess
beobachtet und protokolliert : Lehrer/innen erhalten einen Protokollbogen, in dem die Fortschritte im Lernprozess
festgehalten werden
-
(Begleitendes) Protokoll für Schüler/innen verpflichtend, in dem eigene
Fortschritte dokumentiert werden
-
Abgabe der VWA (inkl. Begleitprotokoll): Ende des ersten Semesters
-
Negative bzw. nicht beurteilte VWA muss wiederholt werden (Nebentermin)
-
Umfang: Korridor 4500-6000 Worte, (exklusive Inhalts-, Literatur- und
Bilderverzeichnis; entspricht 15-20 Seiten à ca. 300 Worte/Seite)
-
Vorlage: digital und 2 ausgedruckte Exemplare
- •Die Schulbehörde 1. Instanz legt den Termin für die Präsentation der VWA fest. Die
Dauer beträgt ca. 10 Minuten und soll ein Problemaufriss, jedoch nicht bloß eine Inhaltsangabe sein. Der/Die Kandidatin
soll dabei seine/ihre Diskursfähigkeit, die initiative Mitgestaltung des Gespräches, seine/ihre Argumentationsfähigkeit
etc. unter Beweis stellen.
- Bei der Präsentation einer Arbeit in der Fremdsprache geschieht das in der Fremdsprache, die
Kommission kann aber Zwischenfragen auf Deutsch stellen.
Beurteilung
- Die Lehrkraft beschreibt in einem „Gutachten“ die Vorzüge und Schwächen der schriftlichen
Arbeit.
- Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation festgelegt.
- Eine positiv beurteilte VWA (mit Präsentation) soll erhalten bleiben, auch wenn die
Abschlussklasse wiederholt werden muss.
Säule 2: „Klausurarbeiten“
-
Entweder in D/U/SL/KR, M, leb. FS: E oder F oder It oder Sp ( mit zentralen
Aufgabenstellungen), die 4. Klausur kann aus einer weiteren Fremdsprache (zentral: E, F, It, Sp, L, Gr; nicht zentral:
andere Fremdsprachen) oder nicht zentral erstellt in DG, BiU, PH, Sportkunde, Musikkunde, Bildnerische Erziehung oder
einem weiteren (schulautonomen) Gegenstand, der die Bedingungen für eine schriftliche Maturabilität erfüllt, gewählt
werden und zwei mündliche Prüfungen
-
oder drei Klausurarbeiten (jedenfalls D/U/SL/KR, M, leb. FS: E oder F oder It oder
Sp ( mit zentralen Aufgabenstellungen) und drei mündliche Prüfungen.
- Es wird für die unterschiedlichen Schultypen (G bzw. RG bzw. wikuRG) in Mathematik
unterschiedliche Aufgabenstellungen geben, weil hier die Lehrpläne nicht gleich sind. Ebenso werden die
unterschiedlichen Beginnzeiten bei den Fremdsprachen berücksichtigt.
-
Aufgabenstellungen, Dauer und Zeitpunkt der standardisierten Klausuren (ein Termin
in ganz Österreich!) werden zentral vorgegeben.
- Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten hält nicht der/die unterrichtende Fachlehrer/in
-
Lehrer/innen korrigieren und beurteilen nach einem vorgegebenen Korrektur- und
Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle und
Bestätigung des Ergebnisses). Ein Monitoring dieses Verfahrens wird angestrebt.
-
Aufträge zur Erstellung von zentralen Aufgabenstellungen in M, leb. FS, L/Gr
und (demnächst) D wurde vom BMUKK bereits an das BIFIE erteilt. Jedenfalls gibt es bis zum Tag X Pilotierungen
und Feldtests, um das Anspruchsniveau zu kalibrieren und die Lehrer/innen darauf vorzubereiten!
-
Frist zwischen Klausuren und mündlichen Prüfungen: mind. 5 Wochen; in dieser Zeit
(voraussichtlich drei Wochen nach dem ersten Klausurtermin) können die Schüler/innen, die eine (oder mehrere) negative
Klausurnote(n) erhalten haben, sowohl die Klausurarbeit(en) als auch allfällige Jahresprüfungen ablegen, um dann noch
im Haupttermin die Klausuren machen zu können. Zwei Klausurtermine gibt es jedenfalls nur zum Haupttermin.
-
Trennung von Jahresprüfungen und Reifeprüfung: Schüler/in mit einem oder zwei Nicht
genügend in der Abschlussklasse muss zunächst die Jahresprüfung(en) bestehen, um zu den Klausuren zugelassen zu werden.
Das bedeutet, dass ein/e Schüler/in noch im Haupttermin die Wiederholungsprüfung(en) positiv ablegen muss, um zur
zweiten Klausurmöglichkeit im Haupttermin zugelassen zu werden. Sollte/n nach dieser Jahresprüfung immer noch das/die
Nicht genügend bestehen, kann der/die Schüler/in die WH-Prüfung in den ersten beiden Tagen des Schuljahres nochmals
wiederholen (Gesetzesänderung!). Sind beide Nicht genügend ausgebessert, kann der/die Schüler/in zu den Klausuren
antreten.
Können negative Klausurleistungen mündlich ausgebessert werden?
Negative Klausurarbeiten sind in erster Linie schriftlich zu wiederholen; das entspricht dem
eigentlichen Kompetenzgedanken.
Dennoch sollten Schüler/innen, die glauben, dass sie bei mündlichen Prüfungen besser abschneiden
können, die Gelegenheit erhalten, sich eine negative Klausurleistung durch eine mündliche Kompensationsprüfung
auszubessern. Grundsätzlich sollte eine mündliche „Kompensation“ nach folgendem Prinzip möglich sein:
- Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich
auf die Kompetenzen der vorangegangenen Klausurarbeit beziehen und extern erstellt werden.
- Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar vorher
abgelegte Klausurarbeit gekoppelt.
-
Prüfungsdauer: 15-30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der
Klausurarbeit abzulegen, die auch die Kommission für den entsprechenden (freiwillig gewählten) Gegenstand wäre.
- Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur und einer sich darauf bezogenen
mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Genügend“ lauten.
- Im RP-Zeugnis wird die mündliche Kompensationsprüfung dokumentiert.
Mündliche Kompensation negativer Klausurleistungen (K=Klausurtermin)
Säule 3: „Mündliche Prüfungen“
- Wie bei der VWA sollen bei den mündlichen Prüfungen sowohl den Interessen der Schülerinnen
und Schüler als auch den Schwerpunkten des jeweiligen Schulstandortes Rechnung getragen werden
können.
-
2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus 2 bzw. 3 Prüfungsgebieten (Rücksichtnahme auf
Individualität – freie Wahl der SS, Schwerpunkt,…)
-
Prüfungskommission: Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin –
Hauptprüfer/in (= Klassenlehrer/in) – fachlich versierte/r Beisitzer/in.
Hauptprüfer/in und
Beisitzer/in müssen zu einem gemeinsamen Beurteilungsvorschlag kommen (und haben daher insgesamt eine Stimme).
Stimmberechtigt sind Schulleiter/in, Klassenvorstand/ständin und die beiden Prüfer/innen mit (zusammen) einer Stimme:
insgesamt 3 Stimmen! Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der Beurteilung und den korrekten
Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten.
-
Untergrenze in der Stundenanzahl / Maturabilität: 4 Unterrichtsstunden für einen
Gegenstand (wissensorientierter [schulautonomer] [Wahl]Pflichtgegenstand), muss mindestens bis zur vorletzten
Schulstufe unterrichtet worden sein, mind. 10 Unterrichtsstunden bei einer Kombination von zwei Gegenständen, mind. 15
für drei Gegenstände. Wenn 2 Pflichtgegenstände die Summe von 10 Stunden nicht erreichen (zB PuP und Chemie), dann soll
eine Kombination aus PG mit vertiefendem WPG möglich sein (zB Chemie, PuP – mit besuchtem WPG entweder aus Chemie oder
PuP). Die Kombination aus einem PG und einem dazu gehörigen vertiefenden WPG (zB GSK/PB und WPG GSK/PB) ist, um zu den
geforderten 10 Stunden für 2 Gegenstände zu kommen, nicht zulässig.
-
Themenbereiche & Fragen: So wie bisher müssen die Lehrer/innen die
„wesentlichen Bereiche“ des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes den Schüler/innen nachweislich (vor der Anmeldung zur
Reifeprüfung) zur Kenntnis bringen; diese entstammen dem Lehrplan und werden vom Fachlehrer/innenteam des jeweiligen
Schulstandortes (zB im Rahmen eines pädagogischen Tages) zusammengestellt: Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe
sollen mindestens 3, aber insgesamt (maximal) 24 Themenbereiche ermittelt werden (Deckelung), wobei ca. ein Viertel von
der/m jeweiligen Klassenlehrer/in kommen soll. Aus diesem Themenpool werden vom Schüler/von der Schülerin zwei
„gezogen“, ein Themenbereich wird zurückgelegt. Zu jedem Themenbereich werden vom Prüfer/von der Prüferin Fragen
formuliert, der/dem Kandidaten/Kandidatin eine Frage (nach seinem/ihrem Ermessen) zur Beantwortung zuweist.
Im Fall, dass zB ein PG mit einem WPG kombiniert werden muss, um auf die geforderte Stundenanzahl zu
kommen, sind die Jahreswochenstunden des PG und des WPG zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt
die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf.
Die Themenbereiche für die
Wahlpflichtgegenstände können aufgrund ihrer lehrplanmäßigen Ausrichtung auf Schüler/inneninteressen vom
Fachlehrer/innenteam gemeinsam erstellt werden, müssen aber nicht.
Jedenfalls fördert die geplante
Maßnahme die Unterrichtsentwicklung am Standort.
-
Dauer und Länge der Prüfung(en): 10 – 15 Min.; die Prüfungen dürfen sich (nach
heutiger Sicht) maximal über 3 Tage erstrecken.
-
Beantwortung von einer (Zahlwort!) Frage (keine Spezialgebiete, -fragen mehr!), für
die Beantwortung dieser Frage steht doppelt soviel Zeit als bisher zur Verfügung, damit das Prüfungsgespräch tiefer
gehend geführt werden kann.
-
Vorbereitungszeit: 20-30 Minuten
Wie werden die standardisierten Klausuren aussehen?
Wie die Klausurarbeiten im Haupttermin 2013/14 im Detail aussehen werden, kann derzeit noch nicht
gesagt werden, zumal die Arbeiten für einige Pflichtgegenstände erst begonnen haben (D, M, FS, L/Gr). Sie werden
sicherlich anders gestaltet sein als die bisherigen Klausurarbeiten, wahrscheinlich auch was die Länge und Dauer
betrifft.
Jedenfalls wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über das
BIFIE-
Wien Universitätsinstitute beauftragt, die zusammen mit Praktiker/innen standardisierte und
kompetenzorientierte Aufgabenstellungen erarbeiten: Somit erhalten auch die Fachdidaktikinstitute ein Feedback und
einen Einblick in die Schulrealität, sodass sie diese wichtigen Erfahrungen auch in die Ausbildung künftiger
Lehrerinnen und Lehrer einfließen lassen können.
Mathematik:
Mit der Erstellung eines Konzeptes für eine schriftliche Reifeprüfung und von standardisierten und
kompetenzorientierten Aufgaben wurde das AECC Klagenfurt (Leitung: Univ. Prof. Dr. Werner Peschek) beauftragt. Diese
sollen in mehreren Schulversuchen ab dem Schuljahr 2010 erprobt werden. Aufgabenbeispiele, die Sie auch jetzt schon für
Ihren Unterricht verwenden können, finden Sie unter
aufgabenpool.bifie.at. Weitere Informationen zu Mathematik können Sie unter
http://www.bifie.at/die-standardisierte-schriftliche-reifepruefung-mathematik
erhalten.
Lebende Fremdsprachen:
Das Projekt „standardisierte und kompetenzorientierte Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen“ ist
bereits sehr weit fortgeschritten. Im Bereich der 1. lebenden Fremdsprache (Englisch) wurden schon im Vorjahr in einem
Schulversuch an 60 österreichischen Schulen die Fertigkeitsbereiche Lesen, Hören und Language in use im Echtbetrieb
getestet. Die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler wurden mit den Jahresnoten verglichen. Dabei stellte sich heraus,
dass die Beurteilungen durch die Lehrer/innen im Großen und Ganzen den Erwartungen entsprachen, mitunter sogar besser
waren. Die Hörbeispiele der Listening comprehension wurden allgemein als zu schwierig gefunden, was aber daran liegt,
dass die Lehrer/innen für Schularbeiten und die Vorbereitung für die Reifeprüfung zumeist Hörbeispiele verwenden, die
dem lehrplanmäßig vorgeschriebenen Kompetenzniveau B2 nicht ganz entsprechen. Mittlerweile wurden B2-geeichte
Hörbeispiele auf der
Homepage des BIFIE veröffentlicht.
Latein/Griechisch:
Auch für diese beiden Klausurgegenstände konnten renommierte Fachexpert/innen gefunden werden, deren
Aufgabe zunächst darin besteht, ein für die klassischen Sprachen gültiges Kompetenzmodell zu entwickeln, das auf dem
auf Kompetenzen basierenden Lehrplan ruht. Diese Arbeiten sind soweit gediehen, dass nun an die Ausarbeitung von
Aufgabenstellungen gedacht werden kann.
www.bifie.at/die-standardisierte-reifepruefung-latein-und-griechisch
Deutsch:
Für die Ausarbeitung von standardisierten und kompetenzorientierten Aufgabenstellungen im
Pflichtgegenstand Deutsch wurde das AECC für Deutsch in Klagenfurt beauftragt. Die gerade im muttersprachlichen Bereich
schwierige Ausgangssituation wurde in einer einjährigen Studie konkretisiert. Noch in diesem Jahr wird an der
Entwicklung von zentralen Aufgabenstellungen gearbeitet werden.
www.bifie.at/die-standardisierte-reifepruefung-deutsch
Was sind Kompetenzen?
- Kompetenzen sind psychische Dispositionen des Menschen als Ergebnis erfolgreicher
Lernprozesse. Sie bestehen aus zusammenhängenden Komponenten von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und
enthalten Aspekte von Erfahrung, Motivation und Einstellungen. Sie befähigen Menschen, bestimmte
Leistungen zu erbringen, dh. Aufgaben oder Probleme in konkreten Anforderungssituationen zu bewältigen. Kompetenzen
sind für die weitere schulische und berufliche Bildung – auch im Sinne des „Life long Learning“ – von zentraler
Bedeutung. Sie beziehen sich auf ein aus dem jeweiligen Lehrplan abgeleitetes fachspezifisches bzw. fachübergreifendes
Kompetenzmodell.
- „Kompetenzmodelle“ sind prozessorientierte Modellvorstellungen über den
nachhaltigen Erwerb von fachbezogenen oder fächerübergreifenden Kompetenzen. Sie stützen sich auf fachsystematische
sowie fachdidaktische Gesichtspunkte.
- „Kompetenzbereiche“ sind fertigkeitsbezogene Teilbereiche eines
Kompetenzmodells. Davon abgeleitet sind die Standards: „Die Schüler/innen können…“
Das Vorhandensein bzw. die Ausprägung einer bestimmten Kompetenz kann daher mit Hilfe geeigneter
Problemstellungen (Aufgabenstellungen) festgestellt werden, bei denen von Schülerinnen und Schülern konkrete und
beobachtbare Leistungen verlangt werden.
(nach Weinert F. E. [Hg.]: Leistungsmessung in Schulen. Weinheim u. Basel
2001)
Stand: Juni 2009
Projektleitung:
Mag. Andreas Schatzl (Abt. I/2b)
andreas.schatzl@bmukk.gv.at
Geändert am 26.06.2009