Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS
Mit dem Haupttermin des Schuljahres 2013/14 wird an den AHS eine neue Reifeprüfungsverordnung in Kraft treten,
die an die Bildungsstandardentwicklung auf der 4. und 8. Schulstufe anschließt. Diese neue Reifeprüfung wird sowohl
standardisiert als auch kompetenzorientiert sein. Der Diskussionsprozess ist bisher erfolgreich verlaufen, in einigen
wenigen Bereichen sind noch Änderungen notwendig.
Die folgenden Informationen beschreiben daher den derzeitigen Stand im November 2011. Die vom Nationalrat
beschlossene und mit 19. Juli 2010 kundgemachte Novelle zum
Schulunterrichtsgesetz sieht vor, dass die BHS ab dem Haupttermin 2015 ebenfalls eine standardisierte,
kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung durchführen werden.
Warum eine neue Reifeprüfung?
- Höchstmögliche Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit von Schüler/innenleistungen – Erhöhung der
Aussagekraft von abschließenden Prüfungen im Sinne einer Ergebnisverantwortlichkeit
- Europäischer Vergleich von Abschlüssen (Stichworte: EQR, NQR)
- Qualitätssteigerung und -sicherung
- Wissen und Kompetenzen nachhaltig absichern
- Vereinfachung der Bestimmungen
- Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung wurde im Regierungsübereinkommen festgelegt
Was sind Kompetenzen?
Sowohl in den gültigen Lehrplänen als auch im Zusammenhang mit den Bildungsstandards und der standardisierten
Reife- und Diplomprüfung kommt dem Begriff „Kompetenz“ zentrale Bedeutung zu.
Schulisches Lehren und Lernen hat sich schon immer an Zielen (Bildungszielen, Lernzielen,
neuerdings Bildungsstandards) orientiert. Es zielt auf die Vermittlung/den Erwerb von Fähigkeiten, Fertigkeiten,
Einstellungen, Haltungen und selbstverständlich auch von Kenntnissen und Wissen ab. Kompetenz stellt die Verbindung
zwischen Wissen und Können her und ist als Befähigung zur Bewältigung unterschiedlicher Situationen zu sehen. In der
Diskussion ist es üblich, von Sach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenzen zu sprechen, die in der Berufspädagogik
als Aspekte beruflicher Handlungskompetenz verstanden werden.
Franz Weinert hat in zwei Studien (1999 und 2001) zur Definition und Auswahl von Kompetenzen Aussagen geprägt,
die als Referenzdokument für das Konzept der Bildungsstandards und die Reife- und Diplomprüfung herangezogen werden
können: er unterscheidet Kompetenzen als allgemeine intellektuelle Fähigkeiten im Sinne von Dispositionen, die eine
Person befähigen, in sehr unterschiedlichen Situationen anspruchsvolle Aufgaben zu meistern. Er definiert Kompetenzen
als
„die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um
bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen (d.h. absichts- und
willensbezogenen, Anm.) und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen
erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können.“ (Weinert F. E. [Hg.]: Leistungsmessung in Schulen. Weinheim u.
Basel 2001, 27 f.)
Von Kompetenzen kann dann gesprochen werden, wenn man grundlegende Zieldimensionen innerhalb eines Faches
benennt, in denen systematisch und über Jahre hinweg Fähigkeiten aufgebaut werden. Die Verankerung der Tests
(Abschlussprüfungen) in fachdidaktisch und psychologisch fundierten Kompetenzmodellen gewährleistet, dass die Resultate
nicht zu einem bloß normorientierten Vergleich der Schülerleistungen führen, sondern dass kriteriumsorientiert gemessen
wird. Sie können somit als Aussagen erworbener Kompetenzen interpretiert werden.
Sind die AHS-Lehrpläne für zentrale schriftliche Aufgabenstellungen tauglich?
Die seit Herbst 2004 gültigen, neuen Lehrpläne der Oberstufe sind kompakte, zielorientierte und verbindliche
Kern-Lehrpläne, bei denen die Kompetenzen, die die Schüler/innen am Ende des Ausbildungsganges an einer AHS erreicht
haben sollen, angesprochen werden: Sowohl die Formulierungen im „Allgemeinen Teil“ als auch die Zielformulierungen in
den „Lehrstoff“-Abschnitten beziehen sich darauf. Die Lehrpläne der AHS-Oberstufe schließen somit an die
(kompetenzorientierten) Lehrpläne der Unterstufe an. Folglich schließt die standardisierte und kompetenzorientierte
Reifeprüfung konsequent an der Bildungsstandards-Entwicklung (4. und 8. Schulstufe) an.
Wie werden die Lehrer/innen auf die neue Reifeprüfung vorbereitet?
- Neben der Modellentwicklung, die praktisch abgeschlossen ist, wird parallel an einem umfangreichen
Implementierungskonzept gearbeitet.
- Zahlreiche (vor allem fachbezogene) Fortbildungsveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen
werden in den kommenden Monaten und Jahren die Stützen der Lehrer/innenfortbildung sein.
- Handreichungen für alle (nicht schulautonomen) Pflichtgegenstände zur mündlichen Reifeprüfung sind
in Vorbereitung und werden im Laufe des Wintersemesters 2011 veröffentlicht. Diese Fachleitfäden haben
Empfehlungscharakter für die mündliche Prüfung. Darin werden die Lehrer/innen angeleitet, wie die „lernzielorientierten
Themenbereiche“ und die „kompetenzorientierten Aufgabenstellungen“ zu erstellen sind.
- Für die „Vorwissenschaftliche Arbeit“ wurde (neben dem bereits veröffentlichten Leitfaden) eine
eigene Plattform eingerichtet (www.ahs-vwa.at), die nicht nur wertvolle Informationen im Bezug auf die Arbeit selbst, die
Präsentation und Diskussion enthält, sondern auch die Möglichkeit bietet, individuelle Fragen zu stellen und
Materialien zu erhalten, die zB den Kompetenzaufbau der Schüler/innen unterstützen. Diese Website ist sowohl
Lehrer/innen, als auch Schüler/innen und Eltern zugängig.
- Ebenso kommt den Fach-Arbeitsgemeinschaften in diesem Veränderungsprozess eine wichtige
Vermittlerrolle erwachsen.
- In allen Bundesländern wurden an den Pädagogischen Hochschulen – wie bei den Bildungsstandards –
Landeskoordinator/innen etabliert, die als regionale Schnittstelle und als Ansprechpersonen fungieren:
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Bundesland
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Bundeslandkoordinator/in
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Wien
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Mag. Elisabeth Enigl, Mag. Karin Tscherne
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Niederösterreich
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Mag. Ursula Douschan-Malota
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Burgenland
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Mag. Gerlinde Mihalits
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Oberösterreich
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Mag. Franz Weigl, Mag. Gottfried Gurtner
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Salzburg
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Mag. Thomas Koidl, Mag. Winfried Penninger
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Tirol
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OStR Mag. Heiner Juen, Mag. Sabine Hosp
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Vorarlberg
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OStR Mag. Elisabeth Schallenberg, Mag. Thomas Rothmund
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Steiermark
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Mag. Marlies Pirchegger
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Kärnten
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Mag. Dr. Christian Pichler
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Als weitere Stütze wird es Handreichungen für die Lehrerinnen und Lehrer geben.
Werden Sonderformen und autonome Schwerpunkte berücksichtigt?
Das Modell nimmt Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf die autonomen Schwerpunkte.
Nähere Bestimmungen werden in die neue Reifeprüfungsverordnung (RPVO) aufgenommen. In der neuen
Reifeprüfungsverordnung wird festgelegt, dass eine AHS-Sonderform oder ein autonomer (lehrplanmäßiger) Schwerpunkt im
Rahmen der Reifeprüfung abgebildet werden muss. Die an den Standorten autonom entwickelten, laut Lehrplan der AHS mit
mindestens acht Wochenstunden ausgestatteten Schwerpunkte sind entweder bei der „Vorwissenschaftlichen Arbeit“
oder bei der Klausurprüfung (als „4. Klausur“) oder der „Mündlichen Prüfung“ von den
Schüler/innen bei ihrer Prüfungswahl zu berücksichtigen. Die Aufgabenstellungen für diese „4. Klausur“ (wenn sie eine
„Schwerpunktklausur“ ist – zB Informatik) werden von den Lehrer/innen am jeweiligen Standort erstellt.
Autonomie und Klausurarbeiten
Die Klausuren beziehen sich auf den im Lehrplan definierten Kernbereich, der für alle
AHS-Absolvent/innen verpflichtend ist. Unabhängig von der Anzahl der Unterrichtsstunden, liegt der Fokus in erster
Linie auf den erworbenen Kompetenzen und nur sekundär auf den Inhalten. Dies wird besonders in den Fremdsprachen
deutlich: Die auf den Kompetenzerwerb ausgerichteten Lernziele des Lehrplans leiten sich vom GERS (gemeinsamer
europäischer Referenzrahmen für Fremdsprachen) ab; dieser stellt Kompetenzniveaus und nicht Inhalte in den Mittelpunkt.
Zentrale Aufgabenstellungen werden in der Unterrichtssprache (Deutsch, Ungarisch, Slowenisch,
Kroatisch), in Mathematik und in den Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Latein und Griechisch
entwickelt.
Alle anderen Aufgabenstellungen von nicht zentralen Klausuren bleiben weiterhin in der Verantwortung
der jeweiligen Klassenlehrkraft.
Wie wird die künftige Prüfungskommission aussehen?
- Bei der Vorprüfung (für alle AHS-Sonderformen, die auch bisher schon
Vorprüfungen durchführten) gehören den Prüfungskommissionen der einzelnen Prüfungsgebiete als Mitglieder an:
- der/die Schulleiter /in oder der/die Fachvorstand/-ständin oder ein/e von der Schulleitung
zu bestellende/r Lehrer/in als Vorsitzende/r und
- jene/r Lehrer/in, der/die den das jeweilige Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand
in der betreffenden Klasse unterrichtet hat sowie ein weiterer vom/von der Schulleiter/in zu bestimmende/r
fachkundige/r Lehrer/in (Prüfer/in).
- Bei der Hauptprüfung gehören den Prüfungskommissionen der einzelnen
Prüfungsgebiete als Mitglieder an:
- der/die nach der Geschäftsverteilung des Amtes des Landesschulrates zuständige
Landesschulinspektor/in oder ein/e andere/r von der Schulbehörde erster Instanz zu bestellende/r Experte/in des
mittleren bzw. des höheren Schulwesens oder ein/e externe/r Fachexperte/in als Vorsitzende/r,
- der/die Schulleiter/in oder ein/e von ihm/ihr zu bestellende/r Lehrer/in,
- der/die Klassenvorstand/ständin oder, wenn es im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen
des Prüfungsgebietes erforderlich ist, ein/e von der Schulleitung zu bestellende/r fachkundige/r Lehrer/in,
- jene/r Lehrer/in, der/die die abschließende Arbeit betreut hat oder der den oder die das
jeweilige Prüfungsgebiet der Klausurprüfung oder der mündlichen Prüfung bildenden Unterrichtsgegenstand oder
Unterrichtsgegenstände in der betreffenden Klasse unterrichtet hat (Prüfer/in) und
- bei Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung sowie bei mündlichen Kompensationsprüfungen
der Klausurprüfung ein/e von der Schulleitung zu bestimmende/r fachkundige/r Lehrer/in (Beisitzer/in).
Wenn für ein Prüfungsgebiet mehrere Lehrer/innen als Prüfer/innen gemäß Punkt 4 in Betracht kommen,
hat der/die Schulleiter/in eine/n, wenn es die fachlichen Anforderungen erfordern jedoch höchstens zwei fachkundige
Lehrer/innen als Prüfer/innen zu bestellen. Bei der Bestellung von zwei Prüfern/innen kommt diesen gemeinsam eine
Stimme zu und es erfolgt dann im Fall einer mündlichen Prüfung oder einer mündlichen Kompensationsprüfung keine
Bestellung eines/r Beisitzers/in gemäß Punkt 5. Wenn für ein Prüfungsgebiet kein/e fachkundige/r Lehrer/in als
Beisitzer/in gemäß Punkt 5 zur Verfügung steht, hat die Schulbehörde erster Instanz eine/n fachkundige/n Lehrer/in
einer anderen Schule als Beisitzer/in zu bestellen.
- Für einen Beschluss der Prüfungskommissionen ist die Anwesenheit aller genannten
Kommissionsmitglieder erforderlich. Der/Die Vorsitzende der Prüfungskommissionen stimmt nicht mit. Stimmenthaltungen
sind unzulässig. Bei Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung sowie bei mündlichen Kompensationsprüfungen der
Klausurprüfung kommt den Prüfern/innen bzw. dem/der Prüfer/in und dem/r Beisitzer/in jeweils gemeinsam eine Stimme zu.
Im Falle der unvorhergesehenen Verhinderung des/der Vorsitzende/n erfolgt die Vorsitzführung durch den/die
Schulleiter/in oder eine/n von diesem/r zu bestellenden Lehrer/in. Wenn ein anderes Mitglied der jeweiligen
Prüfungskommission verhindert ist oder wenn die Funktion des/r Prüfers/in mit der Funktion eines anderen
Kommissionsmitgliedes zusammenfällt, hat der/die Schulleiter/in für das betreffende Mitglied eine/n Stellvertreter/in
zu bestellen.
Wie sieht die neue Reifeprüfung aus?
Das sog. „Drei-Säulen-Modell“ wurde von einer Expert/innengruppe aus dem Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur, den Landesschulräten und dem BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und
Entwicklung des österreichischen Schulwesens) entwickelt.
Die neue Reifeprüfung wird aus dem verpflichtenden Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit
(inkl. Präsentation und Diskussion)“ (im Gesetz „Abschließende Arbeit“), den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und den (3 bzw.
2) mündlichen Prüfungen bestehen. Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer
Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ muss mit neuer Themenstellung
wiederholt werden.
Negativ beurteilte Klausuren können wiederholt werden, die Kompensation durch mündliche Prüfungen
(„Kompensationsprüfungen“, bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) ist möglich.
Säule 1: „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) mit Präsentation und Diskussion
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die einzelnen Maßnahmen und künftigen Bestimmungen
gegeben werden. Eine konkretisierende Handreichung ist bereits erschienen und steht als Download zur Verfügung. Nützen
Sie die sehr umfangreiche und ansprechend gestaltete Website des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur,
um sich noch konkreter zu informieren:
www.ahs-vwa.at.
Ziele der VWA und ihrer Präsentation/Diskussion sind ua:
- angemessene Themenstellung
- Selbstständigkeit
- Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen
- Arbeit mit Quellen und (vor)wissenschaftlichen Methoden
- logisches und kritisches Denken
- klare Begriffsbildung
- sinnvolle Fragestellungen
- Ausdrucks- Diskursfähigkeit
Die Vorwissenschaftliche Arbeit darf sich nicht allein in der Verarbeitung von
Informationsquellen erschöpfen, sondern muss deutlich zeigen, dass die Schülerin/der Schüler imstande ist, eigene
Schlussfolgerungen zu ziehen und beides, eigenen und fremden (Rechercheergebnisse, Daten, Informationen) Anteil zu
verknüpfen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, eine relevante Fragestellung zum Thema (Forschungsfrage) zu
formulieren und diese in sachlogischer, stringenter Argumentation am Schluss zu beantworten.
Wichtige Eckpunkte
- Die „Themenfindung“ zur VWA erfolgt im 1. Semester der vorletzten Schulstufe.
- Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Schüler/in festgelegt,
die Einreichung bei der Schulbehörde 1. Instanz erfolgt bis Ende März (des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe), die
Approbation durch die Schulbehörde 1. Instanz erfolgt bis spätestens Ende April des 2. Semesters der vorletzten
Schulstufe.
- Ein/e Lehrer/in kann ein Thema ablehnen, nicht aber den/die Schüler/in.
- Es besteht für die Schüler/innen grundsätzlich eine freie Wahl des/der Prüfers/in.
- Die Zahl der zu betreuenden VWA pro Prüfer/in beträgt höchstens fünf.
- Eine weiter gesteckte Themenstellung („Großthema“) kann von höchstens drei
Prüfungskandidat/innen bearbeitet werden („Umbrella-Themen“), wobei jedoch die Themenbereiche so weit abgegrenzt werden
müssen, dass die eigenständige Leistung einer/s jeden einzelnen Prüfungskandidatin/en klar erkennbar und beurteilbar
ist. So kann beispielsweise innerhalb des Großthemas „Biedermeier“ eine Themenstellung einmal aus historischer, einmal
aus germanistischer und einmal aus künstlerischer (musikalischer/bildnerischer) Sicht bearbeitet werden. Eine
gemeinsame Einleitung bildet den Rahmen.
- Die Themenstellung wird mit einem Erwartungshorizont eingereicht.
- Die VWA ist keinem Unterrichtsgegenstand zugeordnet, im
Reifeprüfungszeugnis werden der Titel der VWA und die Beurteilung des Prüfungsgebietes angeführt sein.
- Der/Die Prüfer/in muss jedenfalls (fach- und) sachkompetent, aber nicht unbedingt
der/die unterrichtende Fachlehrer/in sein. Die Sachkompetenz für ein Thema wird höchstwahrscheinlich an die
Unterrichtserteilung (zB in einem schulautonomen Pflichtgegenstand) erkennbar sein.
- Die schriftliche Arbeit kann im Einvernehmen mit dem/der Prüfer/in auch in einer
vom/von der Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden.
-
Betreuungsgespräche:
Das erste Betreuungsgespräch zwischen Lehrkraft und Schüler/in sollte bereits zu Beginn,
bestenfalls nach der Genehmigung des Themas der VWA stattfinden (Mögliche Inhalte: Allgemeines, Organisatorisches,
„Spielregeln“, Intention, Konsequenzen bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, ...).
In der letzten Schulstufe ist vom Gesetz her eine „kontinuierliche Betreuung“ vorgesehen. Die
Betreuung umfasst vornehmlich die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur
und Schwerpunktsetzung der Arbeit. Dabei hat die Lehrkraft den Fortschritt zu beobachten und zu protokollieren.
Die kontinuierliche Betreuung endet mit einem Betreuungsgespräch nach erfolgter „Beschreibung
der Arbeit“. Dieses Betreuungsgespräch hat einerseits bilanzierenden Charakter und bietet andererseits einen Ausblick
auf die bevorstehende Präsentation bzw. Diskussion.
- (Begleitendes) Protokoll für Schüler/innen verpflichtend, in dem eigene Fortschritte
dokumentiert werden.
- Abgabe der VWA (inkl. Begleitprotokoll): bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche des
zweiten Semesters der letzten Schulstufe
- Umfang: Korridor 40.000-60.000 Zeichen (exklusive Inhalts-, Literatur- und
Bilderverzeichnis, inklusive Abstract).
- Der Abstract hat einen Umfang von 100 bis 150 Wörtern, wobei der Gegenstand/ Thema, die
Fragestellung und die Problemformulierung darzulegen sind. Der Abstract ist in englischer oder in deutscher Sprache zu
verfassen.
- Vorlage: digital und 2 ausgedruckte Exemplare
- Es ist geplant, eine Plagiatserkennungssoftware bereitzustellen.
- Die Schulbehörde 1. Instanz legt den Termin für die Präsentation und Diskussion der VWA
fest. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 bis 15 Minuten und soll ein Problemaufriss, jedoch nicht bloß eine
Inhaltsangabe sein. Der/Die Kandidatin soll dabei seine/ihre Diskursfähigkeit, die initiative Mitgestaltung des
Gespräches, seine/ihre Argumentationsfähigkeit, seine Fachkompetenz etc. unter Beweis stellen.
- Wurde eine Arbeit in einer (besuchten) lebenden Fremdsprache verfasst, so erfolgen die
Präsentation und Diskussion in dieser Fremdsprache, die Kommission kann aber Zwischenfragen auf Deutsch stellen.
- Die Kommission besteht aus dem/der Vorsitzenden (ohne Stimmrecht), dem/der
Schulleiter/in, dem/der Klassenvorstand/vorständin und dem/der Prüfer/in mit jeweils einer Stimme.
Beurteilung
- Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ setzt sich aus der schriftlichen
Arbeit, sowie deren Präsentation und Diskussion zusammen.
- Der/Die Prüfer/in kennzeichnet die (orthographischen, grammatikalischen,
stilistischen, inhaltlichen,…) Fehler und stellt in der „Beschreibung der Arbeit“ die Vorzüge und/oder Schwächen der
schriftlichen Arbeit dar. Zur Unterstützung für die Erstellung dieser „Beschreibung“ und für die Beurteilung nach
erfolgter Präsentation und Diskussion ist bereits ein kriteriengeleiteter Beurteilungsleitfaden in Ausarbeitung, der
alle drei Bereiche des Prüfungsgebietes umfassen und demnächst veröffentlicht werden wird.
- Die Vorlage der Arbeit samt „Beschreibung der Arbeit“ erfolgt an die Schulleitung,
den/dieKlassenvorstand/ständin und den/dieVorsitzende/n vor der Präsentation.
- Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion durch die Kommission
festgelegt.
- Das positiv absolvierte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit (mit
Präsentation/Diskussion)“ bleibt erhalten, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss.
Säule 2: „Klausurarbeiten“
Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.
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3 Klausurarbeiten
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4 Klausurarbeiten
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- Deutsch
- Mathematik
- Lebende Fremdsprache (standardisiert: E, F, I, Sp): Es kann aber auch eine
andere lebende (nicht standardisierte) Fremdsprache gewählt werden.
Am BG für Slowenen:
- Deutsch
- Slowenisch
- Mathematik
Am zweisprachigen Gymnasium in Oberwart:
- Deutsch
- Kroatisch oder Ungarisch
- Mathematik
Am „Theresianum“:
- Deutsch,
- Latein oder Erste lebende Fremdsprache oder Zweite lebende Fremdsprache
oder Dritte lebende Fremdsprache,
- Mathematik;
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- Deutsch
- Mathematik
- Lebende Fremdsprache (standardisiert: E, F, I, Sp): Es kann aber auch eine
andere lebende (nicht standardisierte) Fremdsprache gewählt werden.
- Weitere (standardisierte oder nicht standardisierte) lebende Fremdsprache
oder L oder G (beide standardisiert) oder DG oder Biologie/Umweltkunde oder Physik oder Musikkunde oder Sportkunde oder
Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung oder schulautonomer Gegenstand, der die Bedingungen für eine schriftliche
Maturabilität erfüllt.
Am BG für Slowenen:
- Deutsch
- Kroatisch oder Ungarisch
- Mathematik
- lebende Fremdsprache oder am Gymnasium Latein oder am Realgymnasium
Darstellende Geometrie oder, wenn von der Prüfungskandidaten oder dem Prüfungskandidaten besucht, alternativ Biologie
und Umweltkunde oder Physik.
Am zweisprachigen Gymnasium in Oberwart:
- Deutsch
- Kroatisch oder Ungarisch
- Mathematik
- lebende Fremdsprache oder Latein
Am „Theresianum“:
- Deutsch,
- Latein oder Erste lebende Fremdsprache oder Zweite lebende Fremdsprache
oder Dritte lebende Fremdsprache,
- Mathematik;
- eine weitere Fremdsprache
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- Es wird für die unterschiedlichen Schulformen in Mathematik unterschiedliche
Aufgabenstellungen geben, weil hier die Lehrpläne nicht gleich sind. Ebenso wird bei den Fremdsprachen unterschieden,
ob sie in 4, 6 oder 8 Jahren absolviert wurden.
- Das BIFIE Wien wurde mit der Erstellung von zentralen Aufgabenstellungen in Deutsch
(Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Mathematik, lebende Fremdsprache (E, F, I, Sp) sowie Latein und Griechisch
gesetzlich beauftragt. Um immer ein gleiches Anspruchsniveau zu erzielen, werden alle Aufgabenstellungen, die sowohl in
den Schulversuchen, als auch im Haupttermin 2014 Anwendung finden, durch Feldtestungen „geeicht“ (vgl. dazu
www.bifie.at/node/82).
- Aufgabenstellungen, Dauer und Zeitpunkt der standardisierten Klausuren (ein Termin
in ganz Österreich!) werden durch eine eigene Verordnung festgelegt.
- Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten soll nicht von der/dem unterrichtenden
Fachlehrer/in gehalten werden.
- Die klassenführenden Lehrer/innen korrigieren nach einem vorgegebenen Korrektur-
und Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle
und Bestätigung des Ergebnisses). Die Note wird kommissionell beschlossen. Ein Monitoring dieses Verfahrens wird
angestrebt.
- Trennung von Wiederholungsprüfungen und Reifeprüfung: Ein/e Schüler/in mit einem
Nicht genügend in der Abschlussklasse ist berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung
in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen. Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist er/sie
berechtigt, zu den Klausurarbeiten und in der Folge zur mündlichen Prüfung anzutreten. Ist das Kalkül der
Wiederholungsprüfung negativ, muss er/sie diese im Herbst (im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen),
jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin, ablegen/wiederholen.
Hat ein/e Schüler/in in der
Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst
zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.
Können negative Klausurleistungen mündlich ausgebessert werden?
Negative Klausurarbeiten sind (in einem der darauf folgenden „Nebentermine“ im Herbst
oder Frühjahr) schriftlich zu wiederholen; das entspricht dem eigentlichen Kompetenzgedanken.
Dennoch
sollen Schüler/innen die Gelegenheit erhalten, sich eine negative Klausurleistung durch eine mündliche
Kompensationsprüfung auszubessern. Eine mündliche „Kompensation“ ist nach folgendem Prinzip möglich:
- Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich
auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen
extern erstellt.
- Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar
vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt und wird voraussichtlich nach den mündlichen Prüfungen stattfinden.
- Prüfungsdauer: 20-30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der
Klausurarbeit und einem/r Beisitzer/in (+Vorsitzende/n +Klassenvorstand/ständin + Schulleitung) abzulegen.
- Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren
Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.
- Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen
Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
- Im RP-Zeugnis wird die mündliche Kompensationsprüfung vermerkt.
- Die Wiederholungen müssen nicht zwingend im Herbst- bzw. Frühjahrstermin
erfolgen, sondern „in einem nächsten Termin“.
Modell: Mündliche Kompensation negativer Klausurleistungen
(K = Klausur; WH 1 = 1. Wiederholung im Herbst; WH 2 = 2. Wiederholung im Frühjahr; WH 3 = 3.
Wiederholung im folgenden Sommertermin/Haupttermin)
Wie werden die standardisierten Klausuren aussehen?
Die standardisierten Klausuren in den lebenden Fremdsprachen werden derzeit in
zahlreichen Schulversuchen erprobt. Ein Schulversuch in Mathematik wird im Haupttermin des Schuljahres 2011/12 erstmals
pilotiert, Deutsch und Latein bzw. Griechisch folgen im Haupttermin des Schuljahres 2012/13.
Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden über das
BIFIE-Wien Universitätsinstitute beauftragt, die zusammen mit Praktiker/innen
standardisierte und kompetenzorientierte Aufgabenstellungen erarbeiten.
(Voraussichtliche) Länge der Arbeitszeit in standardisierten und nicht standardisierten
Prüfungsgebieten/Klausuren:
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270 Minuten
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300 Minuten
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420 Minuten
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Alle Fremdsprachen
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Unterrichtssprache (D, U, Kr, Sl.)
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Bildnerische Erziehung
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Mathematik
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Musikerziehung/Musikkunde
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Biologie und Umweltkunde
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Physik
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Darstellende Geometrie
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Sportkunde
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Autonome Klausurgegenstände
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Mathematik
Die bereits entwickelten Aufgabenstellungen sollen in einem Schulversuch im Schuljahr
2011/12 erprobt werden. Aufgabenbeispiele, die Sie auch jetzt schon für Ihren Unterricht verwenden können, finden Sie
unter
aufgabenpool.bifie.at. Weitere Informationen sowie ein umfangreiches Praxishandbuch für
kompetenzorientiertes Unterrichten können Sie
www.bifie.at/node/80 entnehmen.
Lebende Fremdsprachen
Die Entwicklung der „standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung in den
lebenden Fremdsprachen“ ist bereits sehr weit fortgeschritten und wird wissenschaftlich von der Universität Innsbruck
betreut. Im Bereich der 1. lebenden Fremdsprache (Englisch) wurden schon im Vorjahr in einem Schulversuch an ca. 300
österreichischen AHS die Kompetenzbereiche „Lesen“, „Hören“ und „Language in use“ im Echtbetrieb getestet. Die
Teilkompetenz „Schreiben“ wird heuer erstmals angeboten. Somit sind alle vier Kompetenzbereiche abgedeckt. Mittlerweile
wurden B2-geeichte Aufgabenstellungen auf
www.bifie.at/node/78 auch veröffentlicht.
Latein/Griechisch
Auch für diese beiden Klausurgegenstände konnten renommierte Fachexpert/innen (in
Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck und Klagenfurt) aus allen neun Bundesländern gefunden werden, deren
wichtigste Aufgabe zunächst darin bestand, ein für die klassischen Sprachen gültiges Kompetenzmodell zu entwickeln, das
mit dem Lehrplan korrespondiert. Diese Arbeiten sind soweit gediehen, dass bereits Aufgabenstellungen zum Üben
publiziert werden konnten:
www.bifie.at/node/79
Deutsch
Für die Ausarbeitung von standardisierten und kompetenzorientierten Aufgabenstellungen
im Pflichtgegenstand Deutsch wurde das AECC für Deutsch in Klagenfurt beauftragt. Nach einer einjährigen Studie wurde
ein Kompetenzmodell erstellt, das mittlerweile auf der Webseite des BIFIE veröffentlicht wurde.
Unter
www.bifie.at/node/77 können Sie bereits ein erstes fertiges (Muster)Klausurpaket finden.
Säule 3: „Mündliche Prüfungen“
Die folgenden Zeilen geben einen Überblick über den Stand der einzelnen Maßnahmen und
künftigen Bestimmungen. Eine konkretisierende Handreichung wurde bereits fertiggestellt und veröffentlicht.
- Wie bei der VWA sollen bei den mündlichen Prüfungen sowohl den Interessen der
Schüler/innen als auch den Schwerpunkten des jeweiligen Schulstandortes Rechnung getragen werden.
- Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus
unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen. Die bisherige Zuordnung in Fächergruppen entfällt.
Prüfungskommission
Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin – Prüfer/in (=
Klassenlehrer/in) – fachlich versierte/r Beisitzer/in:
Prüfer/in und Beisitzer/in müssen zu einem
gemeinsamen Beurteilungsvorschlag kommen (und haben insgesamt eine Stimme). Stimmberechtigt sind Schulleiter/in,
Klassenvorstand/ständin und der/die Prüfer/in. Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der
Beurteilung und den korrekten Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten oder setzt die Beurteilung aus.
Stundenanzahl /Maturabilität
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Pflichtgegenstand
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(„vertiefender“) Wahlpflichtgegenstand
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eigenständige Maturabilität
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mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet
worden sein
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mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet
worden sein
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wissensorientiert
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x |
x |
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schulautonom
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möglich
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möglich
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Themenbereich(e)
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vom (Fach)lehrer/innenteam am Standort zu erstellen
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Sonstiges:
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… kann als Ergänzung zu einem (dazu gehörigen) Pflichtgegenstand herangezogen
werden, wenn die erforderliche Stundengrenze nicht erreicht wird.
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- Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden
der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.
- Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der
drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
- Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht
erreichen (zB PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand
möglich (zB Chemie, PuP – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP).
-
Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen
Wahlpflichtgegenstand zu teilen (zB in 7. oder 8. Klasse).
- Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“,
um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden
zulässig.
- Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen
„vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (zB GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand
GSK/PB).
- Gegenstände mit überwiegend praktischen Implikationen sind im
Gegensatz zu den allgemeinen Bestimmungen nur ab einem Stundenausmaß von mindestens sechs Stunden wählbar.
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aa) Wahlpflicht- gegenstände
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- Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „lebende
Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet
zugelassen.
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Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen
Gesamtausmaß mündlich maturabel.
- Die ergänzenden Wahlpflichtgegenstände Bildnerische
Erziehung und Musikerziehung (7. und 8. Klasse) sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen
Pflichtgegenstand (5. und 6. Klasse) maturabel.
- Eine Kombination von Freigegenstand und Wahlpflichtgegenstand (zB
zusätzliche lebende Fremdsprache) setzt jedenfalls ein durchgängiges Curriculum voraus.
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(Lernzielorientierte) Themenbereiche und (kompetenzorientierte)
Aufgabenstellungen
So wie bisher (§ 19 Abs. 4 RPVO) müssen die Lehrer/innen auf die „wesentlichen
Bereiche“ des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes den Schüler/innen (vor der Anmeldung zur Reifeprüfung rechtzeitig im
Laufe des 1. Semesters der Abschlussklasse) hinweisen. Diese entstammen dem Lehrplan und werden vom
Fachlehrer/innenteam des jeweiligen Schulstandortes nach folgenden Kriterien zusammengestellt:
- Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens drei, aber insgesamt
(maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche zu ermitteln (Deckelung).
- Der von der Fachkonferenz erstellte (und beschlossene) „Themenkorb“ hat
verbindlichen Charakter.
- Die (Fach)Lehrer(innen)konferenz kann die Themenbereiche entweder für einen
ganzen Jahrgang oder für einzelne Klassen beschließen, wobei in diesem Fall mindestens 75% der erstellten
Themenbereiche für alle Schüler(innen) eines Jahrganges identisch sein müssen.
- Die Themenbereiche für die Wahlpflichtgegenstände können von der jeweiligen
Lehrkraft vorgeschlagen werden, bedürfen aber ebenfalls des Beschlusses der (Fach)Lehrer(innen)konferenz.
- Grundsätzlich sollten die Themenbereiche auf alle Schulstufen aufgeteilt
werden, es ist aber durchaus möglich, einen Themenbereich auf unterschiedlichen Schulstufen zu behandeln.
- Die Themenbereiche haben sich an den verbindlichen Lehrplänen der Oberstufe
zu orientieren, wobei alle lehrplanmäßigen Jahrgangsstufen zu berücksichtigen sind. Eine gleichmäßige Verteilung der
Themenbereiche auf die einzelnen Schulstufen ist aber nicht notwendig.
- Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der mündlichen Reifeprüfung vom
Schüler/von der Schülerin zwei gewählt, wobei zu gewährleisten ist, dass ihr/ihm nicht bekannt ist, welche
Themenbereiche sie/er gewählt hat. Diese beiden Themenbereiche sind dem/der Kandidat/in sodann vorzulegen, der/die in
weiterer Folge sich für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat.
- Jedenfalls „zieht“ jede/r Schüler/in immer aus dem vollen Themenpool.
Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer/von der Prüferin kompetenzorientierte Aufgabenstellungen
vorzubereiten. Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/in eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung
zur Beantwortung zu.
- Im Fall, dass zB ein Pflichtgegenstand mit einem Wahlpflichtgegenstand
kombiniert werden muss, um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen, sind die Jahreswochenstunden des
Pflichtgegenstandes und des Wahlpflichtgegenstandes zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die
Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf.
- In einzelnen Unterrichtsgegenständen bzw. Fächergruppen wird es
Sonderbestimmungen in der Umsetzung geben:
- Eine Ausnahme bilden die zweiten lebenden Fremdsprachen, Latein und
Griechisch, die eine abgestufte Reduktion der Themenbereiche erfahren, weil die ersten Lernjahre vorrangig zum
Spracherwerb dienen:
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Fremdsprachen
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Anzahl der Themenbereiche
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4 – jährige Fremdsprachen
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18 Themenbereiche
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3 – jährige lebende
Fremdsprachen1 |
12 Themenbereiche
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1Anm.: Wegen der Universitätsberechtigung ist
Latein als „dreijährige Fremdsprache“ nicht maturabel. - Weitere Sonderregelungen:
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Gegenstand
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Anzahl der Themenbereiche
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Informatik
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12 Themenbereiche
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Bildnerische Erziehung und Musik- erziehung (exkl.
Sonderformen)2 bei 7 bzw. 8 Jahreswochenstunden (JWSt.)
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18 Themenbereiche (bei 7 JWSt.)
20 Themenbereiche (bei 8 JWSt.)
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Instrumentalunterricht3 |
12 Themenbereiche Theorie |
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Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung
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analog zu Instrumentalunterricht
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Schulautonome Pflicht- oder Wahlpflichtgegenstände mit theoretischen
und praktischen Anteilen
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voraussichtlich analoge Regelungen
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Anm.: 2 Aufgrund des im Lehrplan festgehaltenen
Praxisanteils wird die Anzahl der Themenbereiche mit 18 festgelegt.
Anm.:
3 Instrumentalunterricht ist als eigenständiger Gegenstand maturabel. Bei jeder
Aufgabenstellung ist auch eine Probe des praktischen Könnens zu geben, wobei die Anzahl der vorbereiteten
Stücke/Werkpräsentationen (in BGW) mit vier empfohlen wird. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass die theoretischen und
praktischen Teile der Prüfung in eine Aufgabenstellung zusammengeführt werden.
- Weiters werden folgende Bestimmungen in die neue Reifeprüfungsverordnung
aufgenommen werden:
- bei der Gegenstandsgruppe der NAWI, wo experimentelle
Aufgabenstellungen einfließen sollen (im Bezug auf die Vorbereitungszeit)
- in den „künstlerisch/kreativen“ Gegenständen
(Instrumentalmusik, Bildernisches Gestalten und Werkerziehung) Theorie und „angewandte Praxis“ betreffend
- in Deutsch und den Fremdsprachen, wo der verpflichtende
Umgang mit einem Text zur angestrebten Kompetenzorientierung beitragen soll (v.a. in den lebenden Fremdsprachen ist der
Begriff sehr weit zu verstehen: Bild, Graphiken, Tabellen,…)
- in Darstellender Geometrie wegen grafischer und praktischer
Aufgabenstellungen (im Bezug auf die Vorbereitungszeit).
- Pro Themenbereich sind mindestens zwei Aufgabenstellungen zu formulieren, die
gegliedert sein sollen.
- Es wird notwendig sein, dass der Raum zur Vorbereitung eines/r Schülers/in auf
die mündliche Prüfung nicht der Prüfungsraum ist.
- Die Reihenfolge der Prüfungen kann fachweise zusammengestellt werden.
- Dauer einer Prüfung: 10 – 15 Min.;
- Die Vorbereitungszeit beträgt mindestens 20 Minuten pro Prüfung (Ausnahme
Sonderbestimmungen).
Wann wird es die neue Reifeprüfungsverordnung geben?
Die neue Reifeprüfungsverordnung (RPVO) wird im Schuljahr 2011/12 kundgemacht
werden.
Welche Maßnahmen werden bei Schüler/innen mit Körper- oder
Sinnesbehinderungen getroffen?
Prinzipiell sei gesagt, dass nicht jeder Fall von Körper- oder Sinnesbehinderung
gleich ist: Sehbehinderung ist nicht gleich Sehbehinderung, Hörbehinderung nicht Hörbehinderung. Bei den
standardisierten Klausurarbeiten werden mit Hilfe des BIFIE jedenfalls individuelle Lösungen unter Einbeziehung der
unterrichtenden Lehrkräfte, der Schulleitung und der Schulbehörde 1. Instanz angestrebt. Kompetenzen, die aufgrund der
Körper- oder Sinnesbehinderung nicht nachgewiesen werden können (zB Kompetenzbereich „Hören“ bei hörbehinderten
Schüler/innen), sind nicht zu kompensieren (zB durch einen längeren Lesetext). Jedenfalls wird dieser Umstand im
Reifeprüfungszeugnis vermerkt.
Die künftige Reifeprüfungsverordnung wird auch diesem Umstand Rechnung tragen.
Wie sieht das Reifeprüfungszeugnis aus?
Neben dem Jahreszeugnis der Abschlussklasse wird das künftige
Reifeprüfungszeugnis auch die Stundentafel des/der jeweiligen Schülers/Schülerin in der Oberstufe aufweisen.
Alle Prüfungsgebiete und deren Beurteilungen werden gesondert ausgewiesen:
(allfällige) Vorprüfungen, VWA, Klausuren (und allfällige Kompensationsprüfungen), mündliche Prüfungen. Somit ist die
Bildungslaufbahn eines/r jeden Schülers/Schülerin gut dokumentiert. Abnehmende Organisationen können sich ein klares
Bild darüber machen, welche Schwerpunktsetzungen gewählt wurden.
Stand: November 2011
Projektleitung:
Mag. Andreas
Schatzl (Abt. I/3b)
andreas.schatzl@bmukk.gv.at
Geändert am 03.02.2012