Die Lehrpläne der AHS für Berufstätige finden sich in Anlage D der Lehrpläne der AHS.
Mit BGBl. II Nr. 116/2008 (§ 37 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes) wurde die Dauer der AHS für Berufstätige, semesterweise aufsteigend mit dem 1. Semester im September 2009, auf acht Semester reduziert. Mit BGBl. II Nr. 237/2009 wurden die Stundentafeln und die Fachlehrpläne an die achtsemestrige Führung angepasst (semesterweises aufsteigendes Inkrafttreten). Um die Lesbarkeit zu erhalten, wurde der gesamte Lehrplan (Anlage D) neu verlautbart.
Die seit dem 1.9.2006 gültigen Lehrpläne (BGBl. II Nr. 321/2006) treten aufsteigend außer Kraft.
Die Lehrpläne dieser Sonderformen werden immer im Nachziehverfahren zu den bereits verordneten Lehrplänen der Tagesschulen, basierend auf diesen, erarbeitet. Dabei sind die Besonderheiten dieser Schulformen zu berücksichtigen (Studierende statt Schüler/innen; Abendunterricht; semesterweise Gliederung statt Schulstufengliederung etc.).
Der allgemeine Teil (erster bis dritter Teil der Anlage D) unterteilt sich in:
1. Teil: Allgemeines Bildungsziel (hier findet man zB die Bildungsbereiche)
2. Teil: Allgemeine
didaktische Grundsätze (die Besonderheiten dieser Schulform wie Lehren und Lernen im zweiten Bildungsweg, Aspekte einer
erwachsenengerechten Didaktik oder Fernunterricht werden hier angesprochen)
3. Teil: Schul- und
Unterrichtsplanung (enthält die schulautonomen Lehrplanbestimmungen und Hinweise zur Gestaltung der Nahtstellen bzw.
Öffnung der Schule)
Die Teile 1 - 3 sind in einer Datei zusammengefasst!
Stundentafeln der Anlage D
Der 4. Teil des Lehrplans enthält die Stundentafeln: jeweils Autonomiestundentafel und subsidiäre
("nichtautonome") Stundentafel.
Das Ausmaß an Autonomie ist in allen drei Stundentafeln (G/RG, RG und
WikuRG) gleich gehalten. Die Gesamtsumme über 8 Semester beträgt jeweils 172 Wochenstunden, davon sind 157 für die
Pflichtgegenstände vorgegeben und 15 können als schulautonomer Bereich verändert werden. Ein schülerautonomer Bereich
(Wahlpflichtgegenstände) wie in Anlage A ist nicht vorgesehen.
Die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände sind aufgebaut wie die Lehrpläne der Anlage A. Sie sind abgestimmt auf die Besonderheiten einer erwachsenengerechten Didaktik (in den jeweiligen didaktischen Grundsätzen) und auf die semesterweise Gliederung der Schulen für Berufstätige.
Die Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sind analog Anlage A geregelt. Für die in der Stundentafel aufgelisteten Gegenstände wie Informatik, Muttersprachlicher Unterricht, Informatik: E-Learning Repetitorium, Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechnik sind Lehrpläne ausgearbeitet.
Förderunterricht ist wie in Anlage A in allen Pflichtgegenständen möglich. Die Regelungen dazu finden sich im Zweiten Teil, Abschnitt „Förderunterricht“.
Lehrpläne für die Pflichtgegenstände / Freigenstände / Unverbindlichen Übungen:
Die Lehrpläne dieser Schule finden sich in Anlage D/m der Lehrpläne der AHS
Der Allgemeine Teil
ist analog zu Anlage D gehalten (Berufstätige). Im Allgemeinen Bildungsziel erfolgt eine Ergänzung laut §37/4 SchUG,
indem auf die besonderen Aufgaben dieser Schulform hingewiesen wird. Nicht für Anlage D/m gültig sind die Abschnitte zu
schulautonomen Lehrplanbestimmungen und zum Fernunterricht (Dritter Teil).
Stundentafel: In die neue
Stundentafel sind frühere Schulversuche eingearbeitet (Aufwertung Englisch durch Aspekte Military Englisch;
Alternativstellung Darstellende Geometrie und erweiterte Informatik).
Die Lehrpläne der einzelnen
Pflichtgegenstände orientieren sich an Anlage A für das Realgymnasium. Die Abweichungen davon sind definiert und
betreffen va die Bereiche der Schularbeiten und die Lehrstoffaufteilungen (6 Semester statt 4 Jahre).
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen: sollen möglichst viele Bereiche abdecken; es sind jedoch
keine verbindlichen Lehrpläne vorgegeben.
Förderunterricht: ist in Analogie zu Anlage A definiert.
Geändert am 24.09.2009