Am 11. Mai 2000 wurde der (neue) AHS-Lehrplan im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl. II Nr. 133/2000).
Das Lehrplan-Begleitprojekt www.gemeinsamlernen.at steht für eine Initiative zur Kultur des Lernens und Unterrichtens. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreibt zur Umsetzung des Lehrplans für Hauptschule und AHS eine Webseite, die Unterrichtende im Berufsalltag unterstützen soll.
Vergleich AHS - HS
Die Lehrpläne jener Unterrichtsgegenstände, die sowohl in der Hauptschule als auch im Realgymnasium vorkommen,
sind für beide Schularten gleich. Zusätzlich gibt es in der Hauptschule bei den leistungsdifferenzierten
Unterrichtsgegenständen "Deutsch" und "Lebende Fremdsprache" besondere didaktische Hinweise für die
Leistungsdifferenzierung. Die allgemeinen Teile des Lehrplans ("Allgemeines Bildungsziel", "Allgemeine Didaktische
Grundsätze", "Schul- und Unterrichtsplanung") sind auch gleich, wieder mit Ausnahme der Differenzierungshinweise bzw.
der Bestimmungen zum Förderunterricht.
DER LEHRPLAN
Der allgemeine Teil (erster bis dritter Teil der Anlage A der Verordnung) gilt für die gesamte AHS; er wurde mit spezifischen Aussagen für die AHS-Oberstufe ergänzt und gilt damit in dieser Form für Unter- und Oberstufe. Die Teile 1 - 3 sind in einer Datei (pdf, 128 KB)zusammengefasst! Farblich hervorgehoben sind die Neuerungen und Ergänzungen für die AHS-Oberstufe (aus 2004).
1. Teil: Allgemeines Bildungsziel (hier findet man zB die Bildungsbereiche)
2. Teil: Allgemeine
didaktische Grundsätze (wenn zB die allgemeinen Bestimmungen zu Förderunterricht oder zur Leistungsbeurteilung gesucht
werden, sind sie hier zu finden)
3. Teil: Schul- und Unterrichtsplanung (hier finden sich Aussagen zur
Anzahl der Schularbeiten, die Definition von Kern- und Erweiterungsbereich, die schulautonomen Lehrplanbestimmungen
usw.)
Der 4. Teil des Lehrplans sind die Stundentafeln: Autonomiestundentafel und subsidiäre
("nichtautonome") Stundentafel. Auf Grund der Verordnung zur Änderung der
Lehrpläne der AHS vom 13. Juni 2003 traten ab dem Schuljahr 2003/04 sowohl der autonome
Gestaltungsspielraum für die Oberstufe als auch die geänderten Stundentafeln in Unter- und Oberstufe in Kraft.
Aufgrund einer Änderung des SchOG ist ab 1.9.2006 in der Schulform Gymnasium ab der dritten Klasse die
alternative Führung einer weiteren lebenden Fremdsprache (zu Latein) möglich. Dies und die daraus resultierende
Titeländerung (Lebende Fremdsprache wird zur Ersten lebenden Fremdsprache da eine weitere als zweite dazukommt) sowie
die Aufnahme von Slowakisch und Polnisch in den Sprachenkanon bedingt eine Änderung der Stundentafeln der Schulform
Gymnasium. Die aktuelle Tafel ist folgender Excel-Tabelle zu entnehmen (autonom, subsidiär und
Freigegenstände/Unverbindliche Übungen). (xls, 32 KB)
5. Teil: Lehrpläne für den Religionsunterricht
evangelisch (pdf, 113 KB),
katholisch (pdf, 253 KB)
buddhistisch (pdf, 96 KB)
griechisch-orientalisch (orthodox) (pdf, 221 KB)
(diese werden
von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und von der Bundesministerin
lediglich bekannt gemacht).
6. Teil: Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände:
Zur leichteren Handhabung sind die Texte in Teile zerlegt. Die Dateien sind nach den Unterrichtsgegenständen benannt. Am Ende befindet sich zusätzlich eine Inhaltsangabe.
A) Lehrpläne für die Pflichtgegenstände
Bildnerische Erziehung (pdf, 29 KB)
Biologie und Umweltkunde (pdf, 28 KB)
Chemie (pdf, 42 KB)
Deutsch (pdf, 50 KB)
Lebende Fremdsprachen (pdf, 41 KB)
Geografie und
Wirtschaftskunde (pdf, 34 KB)
Geometrisches Zeichnen (pdf, 20 KB)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische
Bildung (pdf, 57 KB)
Latein (pdf, 24 KB)
Bewegung und Sport (pdf, 26 KB)
Mathematik (pdf, 50 KB)
Musikerziehung (pdf, 22 KB)
Physik (pdf, 26 KB)
Technisches Werken (pdf, 29 KB)
Textiles Werken (pdf, 27 KB)
B) verbindliche Übungen (pdf, 28 KB) (Berufsorientierung)
C) Freigegenstände (pdf, 34 KB) (zusammengefasst in "Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes", "Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung", "Fremdsprachen", "Geometrisches Zeichnen", "Muttersprachlicher Unterricht")
D) unverbindliche Übungen (wie Freigegenstände, nur ohne "Fremdsprachen" und "Geometrisches Zeichnen")
E) Lehrpläne für die Pflichtgegenstände der Sonderformen-Unterstufe
Gymnasium unter bes. Berücksichtigung der musischen Ausbildung: Musikerziehung - Chor (pdf, 76 KB)
Geändert am 21.07.2010