Muttersprachlicher Unterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden. Um den Eltern/Erziehungsberechtigten sprachlich entgegenzukommen, wird das Anmeldeformular für den muttersprachlichen Unterricht zum muttersprachlichen Unterricht zweisprachig gestaltet.
Es gibt zwei Varianten: Bei "mit" besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Freigegenstand und unverbindlicher Übung (gilt für alle Schulen ab der Sekundarstufe I). Die Dateien mit dem Vermerk "ohne" sind für die Volksschulen (und Unterstufen der Sonderschulen) gedacht, da der muttersprachliche Unterricht an diesen Schularten laut Lehrplanverordnung ausschließlich als unverbindliche Übung angeboten werden kann.
Die Lehrpläne sind sprachneutral gestaltet und lassen sich daher auf jede Sprache anwenden.
Die Teilnahme an der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ bzw. die Note für den Freigegenstand „Muttersprachlicher Unterricht“ ist am Ende des Schuljahres im Zeugnis (in der Schulbesuchsbestätigung) bzw. zu Ende des ersten Semesters in der Schulnachricht zu vermerken.
Das Formular (Teilnahmebestätigung (pdf, 14 KB)) soll sicher stellen, dass die Teilnahme am bzw. die Note für den muttersprachlichen Unterricht auch dann vermerkt wird, wenn der/die betreffende SchülerIn den Unterricht nicht am eigenen Schulstandort besucht.
Wenn Sie also SchülerInnen aus verschiedenen Schulen in ein und derselben Gruppe unterrichten, können Sie das Formular ausdrucken und für jede der Herkunftsschulen kopieren, die Namen und Klassen der SchülerInnen der jeweiligen Schule, die bei Ihnen am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen, eintragen und das ausgefüllte Formular an die Leitungen der Herkunftsschulen weiterleiten.
Schulen mit muttersprachlichem Unterricht
Informationsblätter des Referats für Migration und Schule
Geändert am 22.06.2011