Sexualerziehung in den Schulen

In der Sexualität ist von einer biologisch fundierten Basis auszugehen;
die Schule hat aber nicht nur die Aufgabe sexualkundliche Information zu vermitteln, sondern echte Lebenshilfe zu bieten.
Grundsatzerlass Sexualerziehung, 1990

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Grundsatzerlass "Sexualerziehung in den Schulen" erstmals im Februar 1970 herausgegeben. Auf Grund geänderter Lehrplanbestimmungen wurde dieser 1990 aktualisiert und er ist in dieser Fassung bis heute gültig.

Vorrangige Zielsetzungen der schulischen Sexualerziehung sind:

  • Aufbau eines Wertewissens
    Sexualerziehung soll nicht wertfrei sein. Es sind die Leitvorstellungen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen zu Sexualerziehung sachlich darzulegen und im Geiste gegenseitiger Achtung zu diskutieren.
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
    Sexualerziehung ist primär Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigen. Im Unterricht an den Schulen wird daher in steter Zusammenarbeit mit dem Elternhaus diese Bildungs- und Erziehungsarbeit durch Vermittlung entsprechender Wissensinhalte und Verhaltensweisen umfassend zu ergänzen, zu vertiefen und gegebenenfalls zu korrigieren sein.
  • Etablierung fächerübergreifender Strukturen
    Die Verwirklichung der Sexualerziehung im Unterricht bedarf einer wirksamen Koordination der einzelnen Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen. Mit den Religionslehrer/inne/n und ist in Hinblick auf eine Konzentration des Unterrichtes das Einvernehmen zu pflegen. Der/Die Schulleiter/in hat diese Erziehungsarbeit an der Schule zu koordinieren und auf die pädagogische Zusammenarbeit der Lehrer/innen hinzuwirken. In der Lehrer/innenkonferenz ist auch der Plan für Elternberatungen (Elternabende) aufzustellen.
  • Partnerschaftliche Kommunikation
    Der Unterricht zu Fragen der Sexualität und Partnerschaft soll in einer Atmosphäre des Vertrauens sachlich und frei von jeglichem Pathos geführt werden. Dabei ist eine offene und natürliche Sprache zu pflegen, die Ausdrucksfähigkeit für den Sexualbereich aufzubauen und ein entsprechendes Sprachverhalten zu entwickeln.
  • Die Schulgemeinschaft
    Die Schulgemeinschaft als Forum des Zusammenwirkens von Lehrer/inne/n, Schüler/inne/n und Erziehungsberechtigen müssen bei wichtigen Fragen des Unterrichts und der Erziehung in die Planung der schulischen Sexualerziehung eingebunden werden.
  • Einbindung von Expertinnen und Experten
    Es wird empfohlen, für die Durchführung des Unterrichtes zu biologisch-medizinischen Themen der Sexualität eine enge Zusammenarbeit mit der Schulärztin/dem Schularzt sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung von Informationsmaßnahmen zur Sexualerziehung vorzusehen. Weitere Ansprechpartner/innen beim Auftreten persönlicher Probleme und Schwierigkeiten im Erleben der Schülerinnen und Schüler sind auch die . Es wird auch eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Expertinnen und Experten empfohlen.

(Auszug, Grundsatzerlass "Schulische Sexualerziehung")

Grundsatzerlass (pdf, 26 KB)

Maßnahmen zur Unterstützung schulischer Sexualerziehung

  • GIVE-Servicestelle für Gesundheitsbildung
    Eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend und des Österreichischen Jugendrotkreuzes. GIVE ist die Servicestelle für alle Fragen der Gesundheitsförderung in Bildungseinrichtungen.
    http://www.give.or.at , Tel. 01/58 900-372
  • Projekt "Love Talks"
    Dieses präventive Modell der Sexualerziehung wurde vom Österreichischen Institut für Familienforschung entwickelt und wird vom BM für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt. Nähere Informationen Dr. Brigitte Cizek, Tel. 01/55 14 54-20,
    E-Mail: brigitte.cizek@oif.ac.at, www.oif.ac.at/online.htm

Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien

Geändert am 30.03.2009

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