Verkehrserziehung: Aufkleber: Mach dich sicher

Mach dich sicher

"Mach dich sicher“ - du hast was zu verlieren! Angurten ist wichtig: SchülerInnen, die das wissen, können eigenverantwortlich handeln und das Thema auch in die Familien tragen. Die Aktion soll die Motivation zur Verwendung des Gurtes bei SchülerInnen, Eltern und AutolenkerInnen stärken.

„Mach dich sicher“ wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres durchgeführt und von der AUVA (Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt) unterstützt.

Die Schulen sind herzlich eingeladen, Berichte über die Aktion an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, z.H. Dr. Sabine Bauer, E-Mail: sabine.bauer@bmukk.gv.at zu senden. Interessante Berichte werden auf der Seite des BMUKK im Internet und im Sicherheitsmagazin der AUVA veröffentlicht.

Unterrichtsmaterial zur Aktion gibt es im 1x1 der Verkehrsdetektive unter Angurten kann dein Leben retten. Auch im Buch Carmen, Pablo und Paffi gibt es Materialien zu Sicherheitseinrichungen im Auto, Zeitdruck, Hektik, Vorbildproblematik, Verkehrsbeobachtung und Fahren im PKW.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung sind im §106 KFG festgelegt.

KFG 1967; Kraftfahrgesetz 1967 § 106
BGBl.Nr. 267/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2005

Personenbeförderung § 106.

(5) Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die

  1. 150 cm und größer sind, auf einem Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, nur befördert werden, wenn sie den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen,
  2. kleiner als 150 cm sind, in Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, nur befördert werden, wenn dabei geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern,
  3. das dritte Lebensjahr vollendet haben, in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, die nicht im Kraftfahrlinienverkehr und nicht im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten eingesetzt werden, die vorhandenen Sicherheitssysteme (Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtung) benutzen, wenn sie sich auf ihrem Sitz befinden. Falls eine erwachsene Begleitperson im Omnibus mitfährt, so geht diese Verpflichtung auf diese Person über.

(Quelle: ris.bka.gv.at)

Prof. Maria Limbourg von der Universität Essen schreibt im Beitrag „Kinder unterwegs im Verkehr- Ansätze zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kindesalter“ zum Thema Angurten aus wissenschaftlicher Sicht

Aufkleber: (pdf, 447 KB)

Erlass: (pdf, 58 KB)

Geändert am 01.02.2008

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