Die Information über Menschenrechte und Grundrechte sowie deren Bedeutung für die Demokratie ist wesentlicher Bestandteil der Politischen Bildung. Lernende sollen über die Menschenrechte und die täglichen Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt informiert werden. Sie sollen bestärkt werden, für die Verwirklichung der Menschenrechte einzutreten und die dazu notwendigen Werthaltungen und sozialen Fähigkeiten entwickeln. Dieser Bildungsauftrag richtet sich an die Lehrerinnen und Lehrer aller Schulstufen und Gegenstände; im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung ist das Zusammenwirken von Lehrkräften verschiedenster Unterrichtsgegenstände anzustreben.
Am 10. Dezember 2004 hat die UN-Generalversammlung das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung beschlossen, das an die UN-Dekade für Menschenrechtsbildung (1995-2004) anschließt. Es begann 2005 und ist in mehrere aufeinander folgende Phasen gegliedert, die jeweils einen bestimmten Bildungsbereich fokussieren. Im Zentrum der ersten Phase (2005-2009) stand - in Übereinstimmung mit den Millenniumszielen der Vereinten Nationen - die Primar- und Sekundarschulbildung. Dafür wurde vom Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (UNHCHR) gemeinsam mit der UNESCO ein Aktionsplan entwickelt. Er enthält Richtlinien für nationale Implementierungsstrategien, die die folgenden vier Phasen umfassen:
Gemäß dem Aktionsplan zielt Menschenrechtsbildung im Primar- und Sekundarschulbereich auf die folgenden fünf Punkte ab:
Für die konkrete Umsetzung der Menschenrechtsbildung in den Schulen wird auf die Empfehlung R (85) 7 des Ministerkomitees des Europarates „Über das Lehren und Lernen der Menschenrechte in den Schulen“ (pdf, 64 KB) hingewiesen. Demnach ist Menschenrechtsbildung ein Teil der sozialen und politischen Bildung und beinhaltet interkulturelles und internationales Verständnis.
MR Mag. Sigrid Steininger
Abt. I/6 – Referat Politische Bildung
Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
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Geändert am 31.08.2010