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Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung

Unterrichtsprinzip Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung

1. Grundsätzliches

Wirtschafts- und Finanzwissen aber auch Konsum sind in unserer Gesellschaft wichtige Handlungs- und Kommunikationsfelder. Sie bestimmen das Selbst- und Fremdverständnis sowie die Identität des Einzelnen mit. Der wachsende Anspruch an Eigenverantwortung der Konsumierenden erhöht auch den Bedarf an Information und Befähigung damit umzugehen.

Im § 2. des Schulorganisationsgesetzes, der die Aufgaben der österreichischen Schule zum Inhalt hat, wird unter anderem festgehalten, dass die SchülerInnen zu „selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, […] sowie befähigt werden sollen, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen [...]“. Auch im Vertrag von Lissabon wird unter Titel XV, mit Artikel 169 dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung getragen und festgehalten, dass die Europäische Union einen Beitrag „zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus […] sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen“ leistet. (Lissabonvertrag)

Die Verwirklichung von Bildungs- und Informationsaufgaben, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, erfolgt durch Unterrichtsprinzipien als Teil der Lehrpläne verschiedener Unterrichtsgegenstände. Das Unterrichtsprinzip „Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung“ gilt von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II in allen Schularten und Schulstufen. Es bietet sich zum fächerübergreifenden Unterricht sowie zur Kombination mit anderen Unterrichtsprinzipien an. In fast allen Unterrichtsgegenständen können Themen des Wirtschafts- und Finanzwissens und der VerbraucherInnenbildung angesprochen werden z.B. in Sachunterricht, Geografie und Wirtschaftskunde, Biologie und Umweltkunde, Ernährung und Haushalt, Chemie, Sprachen, Mathematik, Bildnerische Erziehung, Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung usw.

2. Themen und Inhalte

Das Unterrichtsprinzip Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung umfasst je nach Altersstufe verschiedene Themen und Inhalte. Diese können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten werden und enthalten ökonomische, ökologische, technische, rechtliche, politische, kulturelle, sozial- und naturwissenschaftliche Aspekte.

Exemplarisch werden hier einige Themen genannt, die im Rahmen des Unterrichtsprinzips angesprochen werden können:

  • Geld und Währung, Kredite, Anlageformen
  • Wirtschaftssysteme, Produktionsfaktoren
  • wirtschaftliche Verknüpfungen (Österreich - EU - Weltwirtschaft)
  • Globalisierung und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Gesellschaftsbereiche
  • Kennzeichnung, Inhaltsstoffe, Herkunft, Gütezeichen und Hygienevorschriften für Lebensmittel
  • Ressourcenknappheit, Ethik in Produktion und Konsum
  • Der richtige Umgang mit Geld
  • Konsum und persönliche Werte / Bedürfnisse
  • individuelle Auswirkungen des (Nicht)Konsums auf die Person (finanziell, sozial, gesundheitlich, ...)
  • allgemeine Auswirkungen des (Nicht)Konsums auf die (Welt)gemeinschaft, Umwelt, ... - Nachhaltiger Konsum
  • Werbung und Realität
  • KonsumentInnenschutzrechte

3. Ziele

Konsumgüterangebot und Märkte unterliegen einem raschen Wandel. Neue Technologien verändern ständig das Waren- und Dienstleistungsangebot und stellen neue Anforderungen an die VerbraucherInnen. Im Zentrum des Unterrichtsprinzips Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung stehen daher die SchülerInnen als handelnde VerbraucherInnen, denen jene Kompetenzen vermittelt werden sollen, mit deren Hilfe sie diese Anforderungen bewältigen können:

  • Vermittlung von Kompetenzen für die Gestaltung und Bewältigung des alltäglichen Finanzmanagements, für die eigenverantwortliche Vorsorge und die VerbraucherInnenrolle. (Methodenkompetenz, Handlungskompetenz, Urteilskompetenz)
  • Grundsätzliche Wirtschaftskenntnisse (Sachkompetenz)
  • Information und Wissen um die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten als VerbraucherInnen und deren Anwendung (Sachkompetenz, Handlungskompetenz)
  • Die Fähigkeit, über ihren Konsum aufgrund der kritischen Reflexion der eigenen Bedürfnisse und Werthaltungen zu entscheiden (Urteilskompetenz, Handlungskompetenz)
  • Bewusstsein über die Folgen des eigenen Konsum- und Wirtschaftsverhaltens (Urteilskompetenz, Handlungskompetenz)

Dieses Unterrichtsprinzip hat die Aufgabe, im Sinne der Nachhaltigkeit die Zusammenhänge von Produktion und Konsum in ihren ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten aufzuzeigen. Es soll SchülerInnen befähigen, Rahmenbedingungen ihres Handelns selbst aktiv zu gestalten und für ihr Konsumhandeln Verantwortung zu übernehmen.

"Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung" soll das Bewusstsein stärken für die Komplexität von Finanzierungsformen und Finanzprodukten und die Notwendigkeit des dafür spezifischen Wissens. SchülerInnen sollen dazu angeregt werden, unterschiedliche Informationsquellen zu nützen, Angebote kritisch zu hinterfragen und zu vergleichen, sowie Entscheidungen im Einklang mit der eigenen wirtschaftlichen und sozialen Situation zu treffen.

4. Umsetzung im Unterricht

Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung sollen bereits im Grundschulalter beginnen. Hier ist der Einfluss der Eltern bedeutend, später dann der von Freunden und Gleichaltrigen. Auch Medien und Werbung spielen eine große Rolle.

Der Begriff „VerbraucherInnenbildung“ weist auf die aktiv-gestaltende Rolle der Lernenden hin. Er sieht die Lehrenden eher in einer moderierenden Rolle, in der sie Lehr-Lernprozesse arrangieren. Zugleich spiegelt der Begriff auch die Übernahme von Verantwortung der Lernenden für eigene Lernprozesse wider.

Das breite Themenspektrum des Unterrichtsprinzips kann fächerübergreifend und in Verbindung mit anderen Unterrichtsprinzipien wie insbesondere Gesundheitserziehung, Medienerziehung, Umwelterziehung und Politischen Bildung behandelt und in fast allen Gegenständen angesprochen werden. Als Gegenstände kommen z.B. Sachunterricht, Geografie und Wirtschaftskunde, Biologie und Umweltkunde, Ernährung und Haushalt, Chemie, Sprachen, Mathematik, Bildnerische Erziehung, Geschichte und Sozialkunde in Frage.

Ausgangspunkt für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips sollen die Lebenswelt und der Alltag der SchülerInnen sein. Diskussionen zu bestimmten Themenbereichen in der Klasse und Schule, aber auch mit ExpertInnen aus der Praxis, sind eine Möglichkeit, Wirtschafts- und Finanzwissen lebendig und VerbraucherInnenbildung erfahrbar zu machen.

Beispiele für konkrete Inhalte für den Unterricht:

  • Konsumentenrechte und -pflichten (Versicherungspflichten, Aufbewahren von Belegen, Meldepflichten, Einhalten von Verträgen etc.) anhand von Beispielen
  • Strategien zur Unterstützung für in finanzielle Bedrängnis geratene Personen
  • Bedeutung von verbraucherpolitischen Maßnahmen
  • Schritte zur Lösung vonVerbraucherproblemen und deren Umsetzung
  • Grundlegende Konsequenzen von privatrechtlichen Verträgen
  • Nachhaltige Konsummodelle kennen und nachhaltige Auswahl von Produkten
  • Die aktive Rolle des Konsumierenden am Markt - "Opfer- und Täterrolle"
  • Chancen und Nutzen von Konsumentenaktivitäten auf regionaler/nationaler/globaler Ebene
  • Einrichtungen der Verbraucherinformation und -beratung
  • Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit
  • Die Bedeutung des Datenschutzes und der Wahrung der Privatheit als Wert
  • Deutung von Gefahren- und Sicherheitskennzeichen
  • Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen und deren kritisches Hinterfragen
  • Eigene Beurteilungskriterien für das Preis-Leistungsverhältnis entwickeln
  • Analyse von Marketing- und Werbemaßnahmen und dem Einfluss von Moden und Trends und deren Wirkung auf das eigene Konsumverhalten

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Geändert am 06.07.2010

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