Schulbuchlisten
Schulbuchlisten,
Schulbucherlass, Limit-Vorinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), Informationen
zu den Lehrerexemplaren
SbX (SchulbuchExtra)
Internet-Ergänzungen zu bewährten Schulbüchern
Auskünfte zu pädagogischen Angelegenheiten der Schulbuchaktion erteilt Abteilung Präs. 8:
Mag. Sonja Hinteregger-Euller
T +43 1 53120-2520
sonja.hinteregger-euller@bmukk.gv.at
Mag. Michael Renner
T +43 1 53120-2522
michael.renner@bmukk.gv.at
Mag. Elisabeth Ebli
T 43 1 53120-2521
elisabeth.ebli@bmukk.gv.at
Schulen, die an der Schulbuchaktion-Online teilnehmen, erhalten Benutzerkennung und Passwort über die
Hotline der Bundesrechenzentrum GmbH
Tel. +43 1 71123-3050
sba-online@brz.gv.at
Termin für das Schulforum bzw. die Schulkonferenz:
Online Bestellung: 01.
März 2012 - 15. April 2012
Unterrichtsmittel nach eigener Wahl dürfen bis zum Ausmaß von 15% des Limits bestellt werden.
Bestellung beim Buchhändler mit Schülerzahlen nach dem 15. Juni unter Berücksichtigung der gebrauchten Bücher.
Die Auswahl der Schulbücher durch die Schule erfolgt aus der Schulbuchliste, aus dem Anhang sowie der Liste Therapeutischer Unterrichtsmittel.
Die Beschlussfassung erfolgt durch das Schulforum (1.-8. Schulstufe) bzw. die Schulkonferenz (9. -13. Schulstufe).
Es dürfen nur Bücher ausgewählt werden, die tatsächlich benötigt und verwendet werden.
Die Schulen können zugelassene oder nicht zugelassene Bücher sowie Therapeutische Unterrichtsmittel auch aus anderen Listen bestellen, wenn sie nach gewissenhafter Prüfung durch die Schule nach Inhalt und Form auch dem Lehrplan einer anderen Schulform entsprechen. Es ist z. B. an Volksschulen, aber auch in anderen Schularten, möglich, Therapeutische Unterrichtsmittel auch für Klassen zu bestellen, in denen keine Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.
Der Termin der Schulforen/-konferenzen im März/April soll die Berücksichtigung der Schülerzahlen nach der Anmeldung für das kommende Schuljahr erlauben, andererseits früh genug sein, um die Auflagenhöhe auf Grund der Bestellmenge festlegen zu können.
Die Schüler/innen (die Erziehungsberechtigten) können freiwillig der Schule Bücher für die Wiederverwendung zur Verfügung stellen. Dies erfolgt nach Richtlinien, die vom Schulforum bzw. vom Schulgemeinschaftsausschuss gemäß dem Schulunterrichtsgesetz festzulegen sind.
Die Höchstgrenzen für die Schulbücher für Schüler/innen werden durch die Limit-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend festgelegt.
Die Einführung der Bücher für den Religionsunterricht obliegt nicht den Schulbehörden des Bundes, doch erfolgen Bestellung und Abrechnung wie bei den anderen Büchern.
Die Verrechnung der Schulbücher sowie das Vorgehen bei Nach- und Neubestellungen werden durch die Durchführungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend geregelt.
Geändert am 02.02.2012