Schulische Tagesbetreuung

Aktion: Qualität in der schulischen Tagesbetreuung. Start des 2. Durchganges 05.10.2009

Der 2. Durchgang der Aktion: Qualität in der schulischen Tagesbetreuung hat begonnen. Bei einer großen Startveranstaltung mit einem hochkarätig besetzten Podium fiel der Startschuss. Ziel der Aktion ist, Schulen mit qualitativ hochwertiger Tagesbetreuung ausfindig zu machen und als Kompetenzzentren für diesen schulischen Bereich mit einem Gütesiegel auszuzeichnen. Diese Schulen werden für zwei Jahre zertifiziert, im Herbst 2011 soll die Aktion wiederholt werden.
Mehr dazu finden Sie hier

Empfehlungen für gelungene schulische Tagesbetreuung

Cover: Empfehlungen für gelungene schulische Tagesbetreuung

Empfehlungen für
gelungene schulische
Tagesbetreuung

Im Herbst 2007 wurde der Leitfaden Empfehlungen für gelungene schulische Tagesbetreuung veröffentlicht, der großes Interesse erzeugte und an jeder Schule aufliegt. Die Neuauflage 2009 ist hier (pdf, 5 MB) abrufbar.

Mittagsbetreuung

Das im Vorjahr begonnene Pilotprojekt „Mittagsbetreuung an der AHS-Unterstufe“ wird auch in diesem Schuljahr fortgesetzt. Die Mittagsbetreuung, die seit vielen Jahren von den Elternvertreter/innen gefordert wird, wurde für diejenigen Kinder geschaffen, die nicht zur schulischen Tagesbetreuung angemeldet sind und denen es nicht möglich ist, zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nachhause zu gehen, um dort die Mittagspause zu verbringen. Bisher mussten die Eltern zB für einen ganzen Tag den Betreuungsbeitrag entrichten, auch wenn die Kinder nur eine Stunde (zur „Überbrückung“) in Anspruch nehmen wollten. Die Eltern dieser Kinder brauchen daher nicht die gesamte Angebotspalette der schulischen Tagesbetreuung. Die im Pilotversuch angebotene Mittagsbetreuung ist ein Teil eines Entwicklungsprozesses und eines Gesamtkonzeptes, das die schulische Tagesbetreuung in Zukunft neu regeln soll.

Das Angebot wurde auf alle (öffentlichen und privaten AHS-Unterstufen sowie Übungsschulen der Pädagogischen Hochschulen ausgeweitet, ein Betreuungsbeitrag wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingehoben, weil die Mittagsbetreuung (noch) keine gesetzliche Grundlage hat.

  • Die Schulen sind nicht verpflichtet, Mittagsverpflegung anzubieten.
  • Die Mindesteröffnungszahl liegt bei fünf Schüler/innen, die Mittagsbetreuung ist jahrgangs- und klassenübergreifend anzubieten.
  • Von einem/r Schüler/in können maximal vier Stunden an höchstens zwei Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden.
  • Sollte die Pause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht länger als zwei Unterrichtsstunden sein, hat sich der/die Schüler/in zur Tagesbetreuung anzumelden.
  • Eine Kombination aus Tagesbetreuung und Mittagsbetreuung ist zulässig (zB drei Tage Tagesbetreuung, zwei Stunden Mittagsbetreuung an einem weiteren Tag).
  • Die Schulgemeinschaftsausschüsse der Schulen, die eine Mittagsbetreuung anbieten wollen, müssen die Betreuung über die Hausordnung regeln.
  • Die Mittagsbetreuung ist getrennt von der Tagesbetreuung zu führen.

Dieser Pilotversuch wird nach Einlangen der Anmeldezahlen im Bildungsministerium evaluiert und auf seine Fortsetzung im Folgejahr hin überprüft. Die bei der Umsetzung aufgetretenen Schwierigkeiten und positiven Entwicklungen werden dokumentiert und fließen in die Planungen für eine Fortführung ein.

30 Fragen - 30 Antworten

Die 30 Fragen - 30 Antworten geben einen wertvollen Überblick über die „Spielregeln“ in der schulischen Tagesbetreuung. Hier ein kleiner Auszug aus den Themenbereichen:

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Welche Formen der schulischen Tagesbetreuung gibt es?

Grundsätzlich werden zwei Arten unterschieden:

  • Bei der „verschränkten Form des Unterrichts- und des Betreuungsteiles“, oftmals Ganztagsschule genannt, wechseln mehrmals im Laufe eines Schultages Unterricht, Lern- und Freizeit ab. Die Teilnahme an diesem Nachmittagsangebot ist für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse während der ganzen Schulwoche verpflichtend.
  • Bei der „getrennten Form des Unterrichts- und des Betreuungsteiles“, oftmals Tagesheimschule genannt, werden Unterrichts- und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander getrennt. Die Anmeldung erfolgt freiwillig, die Betreuung kann auch an einzelnen Schultagen in Anspruch genommen werden. Diese bedarfsorientierte Form der Nachmittagsbetreuung garantiert die Wahlfreiheit.

Wie viel muss ich für die schulische Tagesbetreuung bezahlen?

Die Kosten setzen sich an öffentlichen Schulen aus dem Betreuungsbeitrag und dem Verpflegungsbeitrag zusammen.

  • An Bundesschulen (AHS) beträgt der Betreuungsbeitrag monatlich maximal 88 Euro (zehnmal pro Jahr), die Höhe des Betreuungsbeitrages an den allgemein bildenden Pflichtschulen (APS) wird durch entsprechende Landesgesetze oder direkt von der schulerhaltenden Gemeinde oder dem schulerhaltenden Gemeindeverband festgelegt.
  • Der Verpflegungsbeitrag ist von der jeweiligen Schulleitung festzusetzen.

Gibt es auch Ermäßigungen?

Ja. Ein entsprechender Antrag ist an der Schule einzubringen. Bei Bundesschulen entscheiden die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien über Ihren Antrag, bei Pflichtschulen der Schulerhalter.

Was wird meinem Kind am Nachmittag angeboten?

Der Betreuungsteil hat immer drei Bereiche zu umfassen:

  • gegenstandsbezogene Lernzeit (bezieht sich auf bestimmte Gegenstände)
  • individuelle Lernzeit sowie jedenfalls
  • Freizeit (einschließlich Verpflegung)

Wer betreut mein Kind am Nachmittag?

Während der gegenstandsbezogenen Lernzeit erfolgt die Betreuung durch Lehrerinnen und Lehrer. Für die übrigen Teile können auch Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt werden.

Wo erhalte ich nähere Informationen über die schulische Tagesbetreuung?

Nähere Informationen finden Sie in unseren 30 Fragen - 30 Antworten zur ganztägigen Betreuung, sowie bei den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien, den Bezirksschulräten und Schuldirektionen.

Gibt es an allen Schulen schulische Tagesbetreuung?

Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen ganztägig geführt werden, ist Sache des jeweiligen Schulerhalters (meistens der Gemeinde).

Die Entscheidung, welche AHS-Unterstufe ganztägig geführt wird, trifft der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien. Dabei sind jeweils die Schulpartner (das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss) einzubinden.

Gibt es noch andere, private Betreuungsangebote?

Über das öffentliche Angebot hinaus bieten auch viele private Organisationen eine Nachmittagsbetreuung an. Diese Betreuungsangebote sind über help.gv.at (Link: Kinderbetreuung) abrufbar.

Liste der Schulstandorte mit schulischer Tagesbetreuung in der APS und der Unterstufe der AHS (November 2009)
(pdf, 250 KB)

Weitere Informationen zu den Schulstandorten:
Landesschulräte bzw. Stadtschulrat für Wien

Wenn Sie Fragen haben bzw. weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich an andreas.schatzl@bmukk.gv.at.

Geändert am 02.06.2010

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