Auf Grund des Beschlusses des Österreichischen Versöhnungsfonds über die weitere Verwendung von nicht verbrauchten Finanzmitteln wurde vom Österreichischen Nationalrat durch ein Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 146/2005, die Stipendienstiftung der Republik Österreich errichtet.
Das Kapital der Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit (rund 25 Mio. €) ist ungeschmälert zu erhalten. Der
Stiftung stehen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur die erwirtschafteten Zinsen zur Verfügung.
In Entsprechung des oben zitierten Bundesgesetzes schreibt die Stipendienstiftung der Republik Österreich im Studienjahr 2010/2011 insgesamt 3 Stipendienprogramme für Personen aus, die Nachkommen von Zwangsarbeiter/innen sind oder aus jenen Staaten kommen, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben, insbesondere unter der Rekrutierung von Zwangsarbeiter/innen.
Bewerbungen sind für die nachstehenden Programme möglich:
Nachkommen von Zwangsarbeiter/innen müssen den Nachweis mittels Bearbeitungsnummer des Österreichischen
Versöhnungsfonds beziehungsweise der Kopie der Verständigung des Österreichischen Versöhnungsfonds über die Auszahlung
erbringen oder entsprechende Dokumente vorlegen.
Die Einreichung ist ausschließlich online unter
www.grants.at möglich.
In anderer
Form, nachträglich oder unvollständig eingereichte Bewerbungen und Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Die Bewerbung endet am 1. März 2010, 23.59.59 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat der Stipendienstiftung der Republik Österreich auf Grund der Empfehlung einer Expert/inn/en – Kommission.
Falls ein Stipendium auf Grund unrichtiger Angaben zuerkannt wurde oder eine Doppelfinanzierung vorliegt, ist das
gesamte Stipendium zurückzuzahlen.
Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, es besteht daher kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
Kontakte:
Stipendienstiftung der Republik Österreich
c/o
Bundesministerium für Bildung, Unterricht, Kunst und Kultur
z.H. Herrn Sektionschef Dr. Helmut Moser
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Stipendienstiftung@bmukk.gv.at
Geändert am 16.12.2009